Skip to content
  • Bauberatungen 2026

    26. Mai 2026

    23. Juni 2026

    21. Juli 2026

    11. August 2026

    22. September 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Ferialpraxis und Familienbeihilfe

    Wird für die Ferialpraxis ein Entgelt bezogen, kann dies bei Jugendlichen über 19 Jahren dazu führen, dass die Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe überschritten wird und daher die Familienbeihilfe zumindest teilweise zurückbezahlt werden muss. Die Zuverdienstgrenze beträgt im Jahr 2025 17.212 Euro brutto an zu versteuerndem Einkommen pro Kalenderjahr. Wird der Betrag von 17.212 Euro im Jahr 2025 überschritten, ist jener Betrag zurückzuzahlen, um den der Grenzbetrag überschritten wurde.

    Bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze muss die Familienbeihilfe im darauf folgenden Jahr neu beantragt werden.

    Für Jugendliche unter 19 Jahren hat die Zuverdienstgrenze keine Bedeutung.

    Achtung:

    Der Kinderabsetzbetrag ist an die Familienbeihilfe geknüpft, daher kann es auch bei diesem zu Rückzahlungsverpflichtungen kommen.

    Familienbeihilfe

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt