Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Ferialpraxis und Familienbeihilfe
Wird für die Ferialpraxis ein Entgelt bezogen, kann dies bei Jugendlichen über 19 Jahren dazu führen, dass die Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe überschritten wird und daher die Familienbeihilfe zumindest teilweise zurückbezahlt werden muss. Die Zuverdienstgrenze beträgt im Jahr 2025 17.212 Euro brutto an zu versteuerndem Einkommen pro Kalenderjahr. Wird der Betrag von 17.212 Euro im Jahr 2025 überschritten, ist jener Betrag zurückzuzahlen, um den der Grenzbetrag überschritten wurde.
Bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze muss die Familienbeihilfe im darauf folgenden Jahr neu beantragt werden.
Für Jugendliche unter 19 Jahren hat die Zuverdienstgrenze keine Bedeutung.
Der Kinderabsetzbetrag ist an die Familienbeihilfe geknüpft, daher kann es auch bei diesem zu Rückzahlungsverpflichtungen kommen.
