Bauberatungen 2026
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20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Freiheitsstrafe
Eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe beträgt mindestens einen Tag und höchstens zwanzig Jahre, die Höchststrafe ist lebenslange Haft. Die Strafen sind je nach Dauer in unterschiedlichen Haftanstalten zu verbüßen.
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
