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    Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

    Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

    Allgemeine Informationen

    Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

    Ablauf

    EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

    • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
    • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
    • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
    • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
    • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
    • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

    Liste der eIDAS-Staaten

    • Belgien
    • Dänemark
    • Deutschland
    • Estland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Kroatien
    • Italien
    • Lettland
    • Liechtenstein
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Malta
    • Niederlande
    • Polen
    • Portugal
    • Schweden
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechische Republik
    • Zypern

    eIDAS entdecken (EK)

    Rechtsgrundlagen

    eIDAS-Verordnung (EU)

    Letzte Aktualisierung: 01.05.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt