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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Elektronische Reiseregistrierung vor der Einreise

    Die Letztentscheidung zur Einreise liegt stets bei den Grenzpolizeibehörden. Eine Reiseregistrierung ist keine Garantie für eine Einreise.

    Die Anzahl der Länder mit Reiseregistrierung ist ständig wachsend, meist ist die Registrierung nur in elektronischer Form verfügbar. Aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Registrierungen wird auf die Länderinformationen des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) verwiesen, welche unter dem Punkt „Einreise & Ausreise“ die exakten Einreisevorschriften zusammenfassen. Bitte verwenden Sie, wenn möglich, nur Links über die Website des BMEIA, um etwaige Betrugsmaschen bei der Reiseregistrierung zu vermeiden.

    Ausführliche aktuelle Informationen finden sich in den "Länderspezifischen Reiseinformationen" auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA). Darüber hinaus können Anfragen an Werktagen auch an das Bürgerservice-Telefon des BMEIA, erreichbar unter +43 1 90115-3775, gestellt werden.

    Letzte Aktualisierung: 05.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten