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  • Bauberatungen 2026

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    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

    Statutarstadt

    Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.

    In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:

    Letzte Aktualisierung: 24.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion