Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Armenisch-apostolische Kirche in Österreich – Eintritt und Übertritt
Allgemeine Informationen
Wer als ausländische Staatsbürgerin/ausländischer Staatsbürger nach Österreich kommt und in ihrem/seinem Heimatland bereits nach armenisch-apostolischem Ritus getauft wurde, wird nach erfolgter Meldung bei der Armenisch-apostolischen Kirche automatisch Mitglied der österreichischen Religionsgesellschaft.
Wer nicht nach armenisch-apostolischem Ritus getauft wurde, also von einer anderen Religion in die armenisch-apostolische Kirche in Österreich übertreten möchte, muss schriftlich ein Ansuchen um Aufnahme in die Kirchengemeinde stellen. Daraufhin erhält sie/er entsprechenden Unterricht in den Glaubensgrundsätzen der armenisch-apostolischen Kirche.
Die Taufe wird bei Personen anerkannt, die bereits nach christlichem Ritus getauft wurden. Erfolgt ein Übertritt von einer nicht-christlichen Religionsgesellschaft zur armenisch-apostolischen Kirche, wird die Eintretende/der Eintretende getauft.
Erforderliche Unterlagen
- Taufschein bzw. Beitrittserklärung der vorhergehenden Religionsgemeinschaft mit Austrittserklärung der zuständigen staatlichen Behörde
- Persönliche Dokumente im Original: z.B.
