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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Armenisch-apostolische Kirche in Österreich – Eintritt und Übertritt 

    Allgemeine Informationen

    Wer als ausländische Staatsbürgerin/ausländischer Staatsbürger nach Österreich kommt und in ihrem/seinem Heimatland bereits nach armenisch-apostolischem Ritus getauft wurde, wird nach erfolgter Meldung bei der Armenisch-apostolischen Kirche automatisch Mitglied der österreichischen Religionsgesellschaft.

    Wer nicht nach armenisch-apostolischem Ritus getauft wurde, also von einer anderen Religion in die armenisch-apostolische Kirche in Österreich übertreten möchte, muss schriftlich ein Ansuchen um Aufnahme in die Kirchengemeinde stellen. Daraufhin erhält sie/er entsprechenden Unterricht in den Glaubensgrundsätzen der armenisch-apostolischen Kirche.

    Die Taufe wird bei Personen anerkannt, die bereits nach christlichem Ritus getauft wurden. Erfolgt ein Übertritt von einer nicht-christlichen Religionsgesellschaft zur armenisch-apostolischen Kirche, wird die Eintretende/der Eintretende getauft.

    Erforderliche Unterlagen

    Zusätzliche Informationen

    Bei Kindern, von denen nur ein Elternteil der armenisch-apostolischen Kirche in Österreich zugehörig ist, entscheiden die Eltern, nach welchem Ritus sie ihr Kind taufen lassen möchten.

    Weiterführende Links

    Armenisch-apostolische Kirche ( AAKG)

    Letzte Aktualisierung: 10.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion