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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Wer darf Soziale Netzwerke nutzen?

    Grundsätzlich stehen Soziale Netzwerke ab einem bestimmten Alter jeder/jedem offen. Jedoch müssen die Nutzungsbestimmungen des jeweiligen Netzwerks berücksichtigt werden.
    Auf den meisten Plattformen beträgt das Mindestalter 13 Jahre (z.B. Facebook). Bei Xing etwa ist Volljährigkeit Voraussetzung für eine Anmeldung.

    In vielen Nutzungsbestimmungen wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben wahrheitsgetreu gemacht werden müssen. Die Überprüfung der Altersangaben ist jedoch schwierig. 

    Tipp:

    Tipps, wie Eltern mit dem Thema Soziale Netzwerke umgehen können, finden sich im Broschürenservice auf den Seiten von Saferinternet.at.

     Nähere Informationen zu den Nutzungsbestimmungen finden sich auf den Seiten von Facebook und Xing.

    Letzte Aktualisierung: 24.07.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion