Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Arbeitnehmerveranlagung
Sinnverwandte Begriffe: Steuerausgleich, Jahresausgleich
Bei der Arbeitnehmerveranlagung wird die Steuer für das im Kalenderjahr bezogene Einkommen neu berechnet. Dabei kann sich herausstellen, dass zu viel Lohnsteuer bezahlt wurde (z.B. weil das Einkommen wegen eines Jobwechsels geschwankt hat). Dann gibt es eine Lohnsteuergutschrift direkt auf das Konto.
Möchte eine Person, dass für sie eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt wird, muss sie dies grundsätzlich selbst beantragen. Seit Juli 2017 erfolgt die Arbeitnehmerveranlagung und die Auszahlung eines etwaigen Gutschriftsbetrags jedoch in vielen Fällen automatisch (sogenannte "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung").
Es wird zwischen der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung (Antragsveranlagung) und der verpflichtenden Arbeitnehmerveranlagung (Pflichtveranlagung) unterschieden.
