Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung)
- Begründung von Wohnungseigentum
- Verkauf einer Eigentumswohnung
- Erwerb einer Eigentumswohnung durch Erbschaft
- Bestandsänderungen zwischen Eigentumswohnungen
Grundbuchsgesuche sind grundsätzlich schriftlich einzubringen.
In einfachen Fällen können Grundbuchsanträge auch bei Gericht zu Protokoll gegeben werden, d.h. mündlich bei Gericht vorgebracht werden. Unter einfachen Fällen sind solche zu verstehen, bei denen die Antragstellerin/der Antragsteller bereits über die notwendigen Urkunden in der gesetzlich vorgeschriebenen Form verfügt und bei welchen die Protokollaufnahme durch das Gericht für dieses nur mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand verbunden ist (z.B. Anträge auf Löschung eines Pfandrechts oder Namensänderung).
Weitere Informationen und Musteranträge (AK) (speziell Muster über Löschungsanträge und Anträge auf Namens- oder Adressenänderungen) finden sich auf den Seiten der Arbeiterkammer.
