Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Allgemeines zu mehreren Arbeitsverhältnissen
Bei zwei oder mehreren Arbeitsverhältnissen kann es zu Nachzahlungspflichten bei der Sozialversicherung und der Lohnsteuer kommen. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ist es allerdings möglich, einen Teil davon wieder rückerstattet zu bekommen.
Wenn das Entgelt für die Beschäftigungen insgesamt unter der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (USP) bleibt, muss mit keinen Nachzahlungspflichten gerechnet werden.
Nicht immer ist es zulässig, neben einem bestehenden Arbeitsverhältnis ein weiteres einzugehen. Daher muss vorab die Zulässigkeit einer Nebenbeschäftigung bzw. eines weiteren Arbeitsverhältnisses geprüft werden.
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
