Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Tierbestattungen
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich sind tote Tiere aus seuchenhygienischen Gründen entsorgungspflichtig. Eigentümerinnen/Eigentümer sind verpflichtet, tote Tiere an eine zugelassene Einrichtung zu übergeben (zum Beispiel Sammelstelle in den Gemeinden, Tierkörperbeseitigung, Tierfriedhof, Heimtierkrematorium).
Das Vergraben eines einzelnen Haustieres (Hund, Katze, Kleintier) auf dem Grund der Tierhalterin/des Tierhalters ist jedoch gestattet, sofern es sich nicht um ein seuchenverdächtiges Tier handelt.
In einzelnen Bundesländern bestehen weitere Einschränkungen!
Zuständige Stelle
- das Gemeindeamt
- in Statutarstädten der Magistrat
- in Wien die Veterinäramtsabteilungen der Magistratischen Bezirksämter
Zusätzliche Informationen
Weitere Auskünfte zur Tierbestattung können auch bei jeder Amtstierärztin/jedem Amtstierarzt eingeholt werden.
