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Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Was kann ich tun, wenn ich in eine Abzocke-Falle getappt bin?
- In den meisten Fällen haben die Firmen, die hinter den Abzockeseiten stehen, keinen Anspruch auf Zahlung. Lassen Sie sich daher nicht durch Drohungen (Inkassobüro, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Klage, Pfändung etc.) einschüchtern.
- Haben Sie einen Testzugang erhalten, um Online-Dienste ausprobieren zu können, sollten Sie schriftlich den sofortigen Rücktritt erklären. Geben Sie zum unverbindlichen Testen von Online-Diensten niemals Ihre persönlichen Daten an.
- Reagieren Sie nicht auf allfällige Zahlungsaufforderungen und Drohungen der Abzocke-Firma, sondern wenden sich damit an eine Konsumentenschutzorganisation:
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
Letzte Aktualisierung: 06.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
