Bauberatungen 2026
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23. Juni 2026
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22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Pfandrecht
Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.
Das Pfandrecht wird erworben durch
- Grundbuchseintragung bei unbeweglichen Sachen,
- "körperliche" Übergabe bei beweglichen Sachen.
Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.
Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
