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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Drittstaat

    Drittstaaten sind Staaten, die kein Mitglied der Europäischen Union sind.

    Island, Liechtenstein und Norwegen sind EWR-Mitglieder und den EU-Mitgliedstaaten in vielen Bereichen gleichgestellt. Das EWR-Abkommen erstreckt sich nicht auf alle Bereiche des Binnenmarkts oder andere politische Maßnahmen der EU (insbesondere nicht auf den Bereich der Zollunion).

    Hinweis:

    Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern gleichgestellt.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion