Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. von der Kraftfahrzeugsteuer
Für Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen wird die motorbezogene Versicherungssteuer (USP) im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung eingehoben. Für Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen und Zugmaschinen ist die Kraftfahrzeugsteuer (USP) zu entrichten. Für die Erhebung der Steuer von natürlichen Personen bzw. Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmern ist in der Regel das Finanzamt Österreich zuständig (USP).
Menschen mit Behinderungen können sich von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. der Kraftfahrzeugsteuer für ein auf sie zugelassenes Kraftfahrzeug befreien lassen.
Weiterführende Links
- Neuregelung der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer: Informationen zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und zur Gratis-Vignette für Menschen mit Behinderungen (BMF)
- Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer: Kraftfahrzeuge von Menschen mit Behinderungen (BMF)
