Bauberatungen 2026
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Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Allgemeines zur Strafhaft
Als Strafhaft wird jede Haft bezeichnet, die aufgrund eines rechtskräftigen Strafurteils vollzogen wird. Wenn das Gericht im Urteil eine unbedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen oder die bedingte Nachsicht einer Freiheitsstrafe widerrufen hat, wird der Strafvollzug angeordnet.
Ein Strafvollzug wird auch dann angeordnet, wenn der Verurteilte eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen muss. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die verhängte Geldstrafe vom Verurteilten nicht bezahlt wurde.
Verurteilte, die sich auf freiem Fuß befinden, werden schriftlich aufgefordert, die Strafe innerhalb eines Monats anzutreten.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Strafvollzugsgesetz (StVG)
- Strafprozessordnung (StPO)
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
Letzte Aktualisierung: 08.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
