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  • Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich

    Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Antritt des Auslandsaufenthalts, bei der jeweiligen ausländischen Vertretungsbehörde (BMEIA) in Österreich, Informationen über etwaige Einreisevoraussetzungen bzw. Aufenthaltsbedingungen einzuholen.

    Letzte Aktualisierung: 02.07.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

    Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich

    Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Antritt des Auslandsaufenthalts, bei der jeweiligen ausländischen Vertretungsbehörde (BMEIA) in Österreich, Informationen über etwaige Einreisevoraussetzungen bzw. Aufenthaltsbedingungen einzuholen.

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER