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  • Leben in der Stadt Neulengbach

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren, Mischmaschinen, Kompressoren, Kreissägen, Motorsägen und andere störende lärmerregende Maschinen und Geräte, sowie das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren im Zuge von Reparaturen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Auch wenn kein Gehsteig oder Gehweg vorhanden ist, müssen Anrainer den Straßenrand einen Meter breit säubern und gegebenenfalls streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

    • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
    • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

    Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

    Hinweis:

    Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ist von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich anzuzeigen.

    Hundekot

    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Wertstoffzentrum (WSZ) Große Tulln
    Seefeldstraße 4
    3040 Neulengbach

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Samstag (ausgenommen Sonn- und Feiertage) mit freigeschalteter App oder Karte
      • 7 bis 19 Uhr
    • Übernahmezeiten (mit Personal):
      • Dienstag (werktags)
        • 7 bis 13 Uhr
      • Donnerstag (werktags)
        • 13 bis 19 Uhr

    Abfallarten: Grünschnitt, Strauchschnitt, Karton (jedoch kein Papier), Altholz, Sperrmüll (max. 2 pro Anlieferung, max. 12 mal pro Jahr), Altmetalle (inkl. Elektrogroßgeräte), Gerätebatterien, Fahrzeugbatterien, NÖLI Gastro (Altspeiseöle und -fette) leere NÖLI Behälter stehen im ASZ zur Verfügung, NÖLI Haushalt (Altspeiseöle und -fette) - WÖLI Behälter bitte in NÖLI Behälter umleeren oder in Wien abgeben, leere NÖLI Behälter stehen im ASZ zur Verfügung, Buntglas und Weißglas (nur Flaschenglas, keine Fensterscheiben und/oder Windschutzscheiben), Dosen, Gasentladungslampen, Leuchtstofflampen, Alttoner, Kühlgeräte, Bildschirm - TV-Geräte

    Die Entnahme von Abfällen ist verboten und wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Am Areal erfolgt eine Videoüberwachung!! Das WSZ Große Tulln darf nur von Einwohner:innen und Liegenschaftseigentümer:innen aus dem Verbandsgebiet des GVU St. Pölten benützt werden.

    Zutritt mittels SKARABÄUS Karte oder App 
    Der Zutritt in das WSZ Große Tulln ist mit einer Karte, diese ist im Bürgerservice der Stadtgemeinde Neulengbach zu beantragen oder mit der „Skarabäus“- App des GVU St. Pölten möglich.

    Die App öffnet den Schranken für das WSZ bequem vom Auto aus, und es gibt auch ein integriertes Trenn-ABC. Falls Sie vor Ort Probleme mit der Entsorgung haben, können Sie direkt das Trenn-ABC aufrufen und nachsehen.

    Liegenschaftseigentümer
    Wenn Sie Eigentümer einer Liegenschaft sind, können Sie sich die kostenlose Skarabäus App herunterladen. Registrieren können Sie sich in der App mit Ihrer Kundennummer, die Sie auf der Müllabrechnung finden. Nach der App-Anmeldung erhalten Sie umgehend Zutritt zum WSZ. Sie können sich unter www.skarabaeus-gvustp.at, im Menüpunkt Zutrittskontrolle „Registrierung“, eine Zutrittskarte bestellen. Pro Haushalt sind maximal zwei Registrierungen möglich.

    Mieter
    Für Mieter, Bewohner von Mehrparteienhäusern und Personen, die keinen Internet-Zugang haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bürgerservice der Stadtgemeinde Neulengbach zur Seite. Sie helfen Ihnen beim Antrag für Ihre Zugangsdaten in der App bzw. bei der Zutrittskarte.

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Neulengbach
    Kirchenplatz 2
    3040 Neulengbach

    Telefon: 02772/52105
    Fax: 02772/52105-55
    E-Mail: buergerservice@neulengbach.gv.at

    Amtszeiten:

    • Montag, Mittwoch und Donnerstag
      • 8 bis 15:30 Uhr
    • Dienstag
      • 8 bis 18:30 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • Dienstag
      • 16 bis 18:30 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 21.11.2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

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      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

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      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

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      Liegenschaftseigentümer
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      Mieter
      Für Mieter, Bewohner von Mehrparteienhäusern und Personen, die keinen Internet-Zugang haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bürgerservice der Stadtgemeinde Neulengbach zur Seite. Sie helfen Ihnen beim Antrag für Ihre Zugangsdaten in der App bzw. bei der Zutrittskarte.

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      Stadtgemeinde Neulengbach
      Kirchenplatz 2
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        Arbeiten in Haus und Garten

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        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

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        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

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        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

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        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
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        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Auch wenn kein Gehsteig oder Gehweg vorhanden ist, müssen Anrainer den Straßenrand einen Meter breit säubern und gegebenenfalls streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

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        • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
        • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

        Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

        Hinweis:

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        Hundekot

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        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

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            • ganztägig

          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

          Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren, Mischmaschinen, Kompressoren, Kreissägen, Motorsägen und andere störende lärmerregende Maschinen und Geräte, sowie das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren im Zuge von Reparaturen

          verboten:

          • werktags (Montag bis Samstag)
            • 22 bis 7 Uhr
          • Sonn- und Feiertag
            • ganztägig

          Regelungen bezüglich Kfz

          Autowaschen

          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Auch wenn kein Gehsteig oder Gehweg vorhanden ist, müssen Anrainer den Straßenrand einen Meter breit säubern und gegebenenfalls streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

          • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
          • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

          Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

          Hinweis:

          Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ist von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich anzuzeigen.

          Hundekot

          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

          Müll

          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis:

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Abfallsammelzentrum der Stadt

          Wertstoffzentrum (WSZ) Große Tulln
          Seefeldstraße 4
          3040 Neulengbach

          Öffnungszeiten:

          • Montag bis Samstag (ausgenommen Sonn- und Feiertage) mit freigeschalteter App oder Karte
            • 7 bis 19 Uhr
          • Übernahmezeiten (mit Personal):
            • Dienstag (werktags)
              • 7 bis 13 Uhr
            • Donnerstag (werktags)
              • 13 bis 19 Uhr

          Abfallarten: Grünschnitt, Strauchschnitt, Karton (jedoch kein Papier), Altholz, Sperrmüll (max. 2 pro Anlieferung, max. 12 mal pro Jahr), Altmetalle (inkl. Elektrogroßgeräte), Gerätebatterien, Fahrzeugbatterien, NÖLI Gastro (Altspeiseöle und -fette) leere NÖLI Behälter stehen im ASZ zur Verfügung, NÖLI Haushalt (Altspeiseöle und -fette) - WÖLI Behälter bitte in NÖLI Behälter umleeren oder in Wien abgeben, leere NÖLI Behälter stehen im ASZ zur Verfügung, Buntglas und Weißglas (nur Flaschenglas, keine Fensterscheiben und/oder Windschutzscheiben), Dosen, Gasentladungslampen, Leuchtstofflampen, Alttoner, Kühlgeräte, Bildschirm - TV-Geräte

          Die Entnahme von Abfällen ist verboten und wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Am Areal erfolgt eine Videoüberwachung!! Das WSZ Große Tulln darf nur von Einwohner:innen und Liegenschaftseigentümer:innen aus dem Verbandsgebiet des GVU St. Pölten benützt werden.

          Zutritt mittels SKARABÄUS Karte oder App 
          Der Zutritt in das WSZ Große Tulln ist mit einer Karte, diese ist im Bürgerservice der Stadtgemeinde Neulengbach zu beantragen oder mit der „Skarabäus“- App des GVU St. Pölten möglich.

          Die App öffnet den Schranken für das WSZ bequem vom Auto aus, und es gibt auch ein integriertes Trenn-ABC. Falls Sie vor Ort Probleme mit der Entsorgung haben, können Sie direkt das Trenn-ABC aufrufen und nachsehen.

          Liegenschaftseigentümer
          Wenn Sie Eigentümer einer Liegenschaft sind, können Sie sich die kostenlose Skarabäus App herunterladen. Registrieren können Sie sich in der App mit Ihrer Kundennummer, die Sie auf der Müllabrechnung finden. Nach der App-Anmeldung erhalten Sie umgehend Zutritt zum WSZ. Sie können sich unter www.skarabaeus-gvustp.at, im Menüpunkt Zutrittskontrolle „Registrierung“, eine Zutrittskarte bestellen. Pro Haushalt sind maximal zwei Registrierungen möglich.

          Mieter
          Für Mieter, Bewohner von Mehrparteienhäusern und Personen, die keinen Internet-Zugang haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bürgerservice der Stadtgemeinde Neulengbach zur Seite. Sie helfen Ihnen beim Antrag für Ihre Zugangsdaten in der App bzw. bei der Zutrittskarte.

          Kontaktdaten der Stadt

          Stadtgemeinde Neulengbach
          Kirchenplatz 2
          3040 Neulengbach

          Telefon: 02772/52105
          Fax: 02772/52105-55
          E-Mail: buergerservice@neulengbach.gv.at

          Amtszeiten:

          • Montag, Mittwoch und Donnerstag
            • 8 bis 15:30 Uhr
          • Dienstag
            • 8 bis 18:30 Uhr
          • Freitag
            • 8 bis 12 Uhr

          Parteienverkehr:

          • Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag
            • 8 bis 12 Uhr
          • Dienstag
            • 16 bis 18:30 Uhr

          Homepage

          Letzte Aktualisierung: 21.11.2024
          Für den Inhalt verantwortlich:
          • Die zuständige Gemeinde|
          • oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Stadt Neulengbach

            Hinweis:

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

            verboten:

            • werktags (Montag bis Samstag)
              • 22 bis 7 Uhr
            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren, Mischmaschinen, Kompressoren, Kreissägen, Motorsägen und andere störende lärmerregende Maschinen und Geräte, sowie das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren im Zuge von Reparaturen

            verboten:

            • werktags (Montag bis Samstag)
              • 22 bis 7 Uhr
            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Auch wenn kein Gehsteig oder Gehweg vorhanden ist, müssen Anrainer den Straßenrand einen Meter breit säubern und gegebenenfalls streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

            • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
            • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

            Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

            Hinweis:

            Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ist von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich anzuzeigen.

            Hundekot

            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Stadt

            Wertstoffzentrum (WSZ) Große Tulln
            Seefeldstraße 4
            3040 Neulengbach

            Öffnungszeiten:

            • Montag bis Samstag (ausgenommen Sonn- und Feiertage) mit freigeschalteter App oder Karte
              • 7 bis 19 Uhr
            • Übernahmezeiten (mit Personal):
              • Dienstag (werktags)
                • 7 bis 13 Uhr
              • Donnerstag (werktags)
                • 13 bis 19 Uhr

            Abfallarten: Grünschnitt, Strauchschnitt, Karton (jedoch kein Papier), Altholz, Sperrmüll (max. 2 pro Anlieferung, max. 12 mal pro Jahr), Altmetalle (inkl. Elektrogroßgeräte), Gerätebatterien, Fahrzeugbatterien, NÖLI Gastro (Altspeiseöle und -fette) leere NÖLI Behälter stehen im ASZ zur Verfügung, NÖLI Haushalt (Altspeiseöle und -fette) - WÖLI Behälter bitte in NÖLI Behälter umleeren oder in Wien abgeben, leere NÖLI Behälter stehen im ASZ zur Verfügung, Buntglas und Weißglas (nur Flaschenglas, keine Fensterscheiben und/oder Windschutzscheiben), Dosen, Gasentladungslampen, Leuchtstofflampen, Alttoner, Kühlgeräte, Bildschirm - TV-Geräte

            Die Entnahme von Abfällen ist verboten und wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Am Areal erfolgt eine Videoüberwachung!! Das WSZ Große Tulln darf nur von Einwohner:innen und Liegenschaftseigentümer:innen aus dem Verbandsgebiet des GVU St. Pölten benützt werden.

            Zutritt mittels SKARABÄUS Karte oder App 
            Der Zutritt in das WSZ Große Tulln ist mit einer Karte, diese ist im Bürgerservice der Stadtgemeinde Neulengbach zu beantragen oder mit der „Skarabäus“- App des GVU St. Pölten möglich.

            Die App öffnet den Schranken für das WSZ bequem vom Auto aus, und es gibt auch ein integriertes Trenn-ABC. Falls Sie vor Ort Probleme mit der Entsorgung haben, können Sie direkt das Trenn-ABC aufrufen und nachsehen.

            Liegenschaftseigentümer
            Wenn Sie Eigentümer einer Liegenschaft sind, können Sie sich die kostenlose Skarabäus App herunterladen. Registrieren können Sie sich in der App mit Ihrer Kundennummer, die Sie auf der Müllabrechnung finden. Nach der App-Anmeldung erhalten Sie umgehend Zutritt zum WSZ. Sie können sich unter www.skarabaeus-gvustp.at, im Menüpunkt Zutrittskontrolle „Registrierung“, eine Zutrittskarte bestellen. Pro Haushalt sind maximal zwei Registrierungen möglich.

            Mieter
            Für Mieter, Bewohner von Mehrparteienhäusern und Personen, die keinen Internet-Zugang haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bürgerservice der Stadtgemeinde Neulengbach zur Seite. Sie helfen Ihnen beim Antrag für Ihre Zugangsdaten in der App bzw. bei der Zutrittskarte.

            Kontaktdaten der Stadt

            Stadtgemeinde Neulengbach
            Kirchenplatz 2
            3040 Neulengbach

            Telefon: 02772/52105
            Fax: 02772/52105-55
            E-Mail: buergerservice@neulengbach.gv.at

            Amtszeiten:

            • Montag, Mittwoch und Donnerstag
              • 8 bis 15:30 Uhr
            • Dienstag
              • 8 bis 18:30 Uhr
            • Freitag
              • 8 bis 12 Uhr

            Parteienverkehr:

            • Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag
              • 8 bis 12 Uhr
            • Dienstag
              • 16 bis 18:30 Uhr

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