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  • Zuschuss zur Erlangung einer Lenkberechtigung

    Allgemeine Informationen

    Begünstigten behinderten Menschen (→ USP) oder gehbehinderten Menschen, die zur Erreichung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes auf die Benützung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind, kann zur Erlangung der Lenkberechtigung ein Zuschuss gewährt werden. Dieser Zuschuss kann jedoch nur gewährt werden, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist.

    Die Kosten für die Erlangung einer Lenkberechtigung können bis zu einer Höhe von maximal 50 Prozent übernommen werden.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 02.07.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Zuschuss zur Erlangung einer Lenkberechtigung

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    Begünstigten behinderten Menschen (→ USP) oder gehbehinderten Menschen, die zur Erreichung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes auf die Benützung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind, kann zur Erlangung der Lenkberechtigung ein Zuschuss gewährt werden. Dieser Zuschuss kann jedoch nur gewährt werden, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist.

    Die Kosten für die Erlangung einer Lenkberechtigung können bis zu einer Höhe von maximal 50 Prozent übernommen werden.

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER