Mietzins
Der Mietzins ist der Preis, der für die Überlassung des Mietgegenstandes (im Regelfall monatlich im Vorhinein) zu bezahlen ist. Der Mietzins setzt sich in der Regel zusammen aus
- Nettomietzins (abhängig von Wohnungskategorie, Alter des Hauses und anderen gesetzlichen Bestimmungen)
- Anteil der Betriebskosten und öffentlicher Abgaben (z.B. für Müllabfuhr, Wasser, Reinigung)
- Gegebenenfalls anteilige Aufwendungen für Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Lift, Heizungsanlage für das gesamte Haus)
- Gegebenenfalls Entgelt für mitvermietete Gegenstände (z.B. Möbel, Waschmaschine)
- 10 Prozent Umsatzsteuer vom Mietzins
In die Betriebskostenabrechnung des gesamten Hauses kann Einsicht genommen werden. Zusätzlich zur Miete werden in der Regel noch folgende laufende Kosten anfallen für
- Heizung
- Strom
- Internet und/oder Telefon
- ORF-Beitrag
- Versicherungen (etwa Haushaltsversicherung)
Weiterführende Links
Betriebskosten (Mietervereinigung)
Rechtsgrundlagen
§ 15 Mietrechtsgesetz (MRG)
Mietzins
Der Mietzins ist der Preis, der für die Überlassung des Mietgegenstandes (im Regelfall monatlich im Vorhinein) zu bezahlen ist. Der Mietzins setzt sich in der Regel zusammen aus
- Nettomietzins (abhängig von Wohnungskategorie, Alter des Hauses und anderen gesetzlichen Bestimmungen)
- Anteil der Betriebskosten und öffentlicher Abgaben (z.B. für Müllabfuhr, Wasser, Reinigung)
- Gegebenenfalls anteilige Aufwendungen für Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Lift, Heizungsanlage für das gesamte Haus)
- Gegebenenfalls Entgelt für mitvermietete Gegenstände (z.B. Möbel, Waschmaschine)
- 10 Prozent Umsatzsteuer vom Mietzins
In die Betriebskostenabrechnung des gesamten Hauses kann Einsicht genommen werden. Zusätzlich zur Miete werden in der Regel noch folgende laufende Kosten anfallen für
- Heizung
- Strom
- Internet und/oder Telefon
- ORF-Beitrag
- Versicherungen (etwa Haushaltsversicherung)
Weiterführende Links
Betriebskosten (Mietervereinigung)
Rechtsgrundlagen
§ 15 Mietrechtsgesetz (MRG)
Mietzins
Der Mietzins ist der Preis, der für die Überlassung des Mietgegenstandes (im Regelfall monatlich im Vorhinein) zu bezahlen ist. Der Mietzins setzt sich in der Regel zusammen aus
- Nettomietzins (abhängig von Wohnungskategorie, Alter des Hauses und anderen gesetzlichen Bestimmungen)
- Anteil der Betriebskosten und öffentlicher Abgaben (z.B. für Müllabfuhr, Wasser, Reinigung)
- Gegebenenfalls anteilige Aufwendungen für Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Lift, Heizungsanlage für das gesamte Haus)
- Gegebenenfalls Entgelt für mitvermietete Gegenstände (z.B. Möbel, Waschmaschine)
- 10 Prozent Umsatzsteuer vom Mietzins
In die Betriebskostenabrechnung des gesamten Hauses kann Einsicht genommen werden. Zusätzlich zur Miete werden in der Regel noch folgende laufende Kosten anfallen für
- Heizung
- Strom
- Internet und/oder Telefon
- ORF-Beitrag
- Versicherungen (etwa Haushaltsversicherung)
Weiterführende Links
Betriebskosten (Mietervereinigung)
Rechtsgrundlagen
§ 15 Mietrechtsgesetz (MRG)
Mietzins
Der Mietzins ist der Preis, der für die Überlassung des Mietgegenstandes (im Regelfall monatlich im Vorhinein) zu bezahlen ist. Der Mietzins setzt sich in der Regel zusammen aus
- Nettomietzins (abhängig von Wohnungskategorie, Alter des Hauses und anderen gesetzlichen Bestimmungen)
- Anteil der Betriebskosten und öffentlicher Abgaben (z.B. für Müllabfuhr, Wasser, Reinigung)
- Gegebenenfalls anteilige Aufwendungen für Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Lift, Heizungsanlage für das gesamte Haus)
- Gegebenenfalls Entgelt für mitvermietete Gegenstände (z.B. Möbel, Waschmaschine)
- 10 Prozent Umsatzsteuer vom Mietzins
In die Betriebskostenabrechnung des gesamten Hauses kann Einsicht genommen werden. Zusätzlich zur Miete werden in der Regel noch folgende laufende Kosten anfallen für
- Heizung
- Strom
- Internet und/oder Telefon
- ORF-Beitrag
- Versicherungen (etwa Haushaltsversicherung)
Weiterführende Links
Betriebskosten (Mietervereinigung)
Rechtsgrundlagen
§ 15 Mietrechtsgesetz (MRG)
Mietzins
Der Mietzins ist der Preis, der für die Überlassung des Mietgegenstandes (im Regelfall monatlich im Vorhinein) zu bezahlen ist. Der Mietzins setzt sich in der Regel zusammen aus
- Nettomietzins (abhängig von Wohnungskategorie, Alter des Hauses und anderen gesetzlichen Bestimmungen)
- Anteil der Betriebskosten und öffentlicher Abgaben (z.B. für Müllabfuhr, Wasser, Reinigung)
- Gegebenenfalls anteilige Aufwendungen für Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Lift, Heizungsanlage für das gesamte Haus)
- Gegebenenfalls Entgelt für mitvermietete Gegenstände (z.B. Möbel, Waschmaschine)
- 10 Prozent Umsatzsteuer vom Mietzins
In die Betriebskostenabrechnung des gesamten Hauses kann Einsicht genommen werden. Zusätzlich zur Miete werden in der Regel noch folgende laufende Kosten anfallen für
- Heizung
- Strom
- Internet und/oder Telefon
- ORF-Beitrag
- Versicherungen (etwa Haushaltsversicherung)
Weiterführende Links
Betriebskosten (Mietervereinigung)
Rechtsgrundlagen
§ 15 Mietrechtsgesetz (MRG)
Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER