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  • Leben in der Gemeinde Viehhofen

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: lärmerzeugende Maschinen z.B. Rasenmäher

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13:30 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerzeugende Maschinen z.B. Kreissägen

    verboten:

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      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde müssen außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen im gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Viehhofen, an einer Leine geführt werden, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist, um Gefährdungen oder unzumutbare Belästigungen anderer Personen zu vermeiden.

    Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

    Hundekot

    Eigentümer von Hunden oder Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, haben außerhalb ihrer eigenen Gebäude und ihren eigenen, ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Bauhof

    Abfallarten Kostenlos: Glasfalschen, Verpackungsglas, Metall – "Verpackungen", Karton, Papier, Problemstoffe (Lacke, Farben, Spraydosen, Reste von Putzmittel), Batterien, Medikamente, Kosmetika, Speiseöle und Fette nur im ÖLI, Elektrogeräte, Baum- und Heckenschnitt, Altkleider und Schuhe, Stoffe, Handtücher

    Abfallarten Gebührenpflichtig: Sperrmüll, Alteisen und Holz pro m3; PKW-Reifen pro Stück, LKW-Reifen pro Stück, Traktorreifen

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 17 bis 19 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 10 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Gemeindeamt Viehhofen
    Kirchplatz 31
    5752 Viehhofen 

    Telefon: +43 6542 685 62
    Fax: +43 6542 685 624
    E-Mail: ga.viehhofen@salzburg.at 

    Amtsstunden: 

    • Montag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 18 Uhr
    • Dienstag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

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      Hundekot

      Eigentümer von Hunden oder Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, haben außerhalb ihrer eigenen Gebäude und ihren eigenen, ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen

      Müll

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      Abfallarten Kostenlos: Glasfalschen, Verpackungsglas, Metall – "Verpackungen", Karton, Papier, Problemstoffe (Lacke, Farben, Spraydosen, Reste von Putzmittel), Batterien, Medikamente, Kosmetika, Speiseöle und Fette nur im ÖLI, Elektrogeräte, Baum- und Heckenschnitt, Altkleider und Schuhe, Stoffe, Handtücher

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        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        Hunde müssen außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen im gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Viehhofen, an einer Leine geführt werden, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist, um Gefährdungen oder unzumutbare Belästigungen anderer Personen zu vermeiden.

        Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

        Hundekot

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        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

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        Gemeindeamt Viehhofen
        Kirchplatz 31
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          Rasenmähen

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          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

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          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

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          Lärmbelästigung durch Mopeds

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          Müll

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              • ganztägig

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Tätigkeit: Lärmerzeugende Maschinen z.B. Kreissägen

            verboten:

            • werktags (Montag bis Samstag) 
              • 12 und 13:30 Uhr
              • 20 bis 8 Uhr
            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Hunde müssen außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen im gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Viehhofen, an einer Leine geführt werden, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist, um Gefährdungen oder unzumutbare Belästigungen anderer Personen zu vermeiden.

            Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

            Hundekot

            Eigentümer von Hunden oder Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, haben außerhalb ihrer eigenen Gebäude und ihren eigenen, ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

            Bauhof

            Abfallarten Kostenlos: Glasfalschen, Verpackungsglas, Metall – "Verpackungen", Karton, Papier, Problemstoffe (Lacke, Farben, Spraydosen, Reste von Putzmittel), Batterien, Medikamente, Kosmetika, Speiseöle und Fette nur im ÖLI, Elektrogeräte, Baum- und Heckenschnitt, Altkleider und Schuhe, Stoffe, Handtücher

            Abfallarten Gebührenpflichtig: Sperrmüll, Alteisen und Holz pro m3; PKW-Reifen pro Stück, LKW-Reifen pro Stück, Traktorreifen

            Öffnungszeiten:

            • Montag
              • 17 bis 19 Uhr
            • Freitag
              • 8 bis 10 Uhr

            Kontaktdaten der Gemeinde

            Gemeindeamt Viehhofen
            Kirchplatz 31
            5752 Viehhofen 

            Telefon: +43 6542 685 62
            Fax: +43 6542 685 624
            E-Mail: ga.viehhofen@salzburg.at 

            Amtsstunden: 

            • Montag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 13 bis 18 Uhr
            • Dienstag bis Freitag
              • 8 bis 12 Uhr

            Homepage

            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
            Für den Inhalt verantwortlich:
            • Die zuständige Gemeinde|
            • oesterreich.gv.at-Redaktion

              Formulare der Versicherungsanstalten

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