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  • Mindestanforderungen für die Haltung von Hausmäusen

    Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Hausmäusen folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:

    • Hausmäuse müssen paarweise oder in Gruppen gehalten werden.
    • Die Käfiggröße muss pro Paar mindestens 80 x 30 x 30 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen, wobei der Gitterabstand nicht über 8 mm betragen darf. Für jedes weitere erwachsene Tier sind 20 Prozent der Bodenfläche hinzuzurechnen.
    • Den Tieren muss eine Einstreu in einer Mindesthöhe von 5 cm und eine dreidimensionale Anordnung der Käfigeinrichtung angeboten werden.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 27.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mindestanforderungen für die Haltung von Hausmäusen

    Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Hausmäusen folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:

    • Hausmäuse müssen paarweise oder in Gruppen gehalten werden.
    • Die Käfiggröße muss pro Paar mindestens 80 x 30 x 30 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen, wobei der Gitterabstand nicht über 8 mm betragen darf. Für jedes weitere erwachsene Tier sind 20 Prozent der Bodenfläche hinzuzurechnen.
    • Den Tieren muss eine Einstreu in einer Mindesthöhe von 5 cm und eine dreidimensionale Anordnung der Käfigeinrichtung angeboten werden.

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    Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Hausmäusen folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:

    • Hausmäuse müssen paarweise oder in Gruppen gehalten werden.
    • Die Käfiggröße muss pro Paar mindestens 80 x 30 x 30 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen, wobei der Gitterabstand nicht über 8 mm betragen darf. Für jedes weitere erwachsene Tier sind 20 Prozent der Bodenfläche hinzuzurechnen.
    • Den Tieren muss eine Einstreu in einer Mindesthöhe von 5 cm und eine dreidimensionale Anordnung der Käfigeinrichtung angeboten werden.

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    • Die Käfiggröße muss pro Paar mindestens 80 x 30 x 30 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen, wobei der Gitterabstand nicht über 8 mm betragen darf. Für jedes weitere erwachsene Tier sind 20 Prozent der Bodenfläche hinzuzurechnen.
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    Formulare der Versicherungsanstalten

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    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER