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  • Neuwagen mit EU-Typgenehmigung

    Wurde ein Pkw nach dem 1. Jänner 1996 in einem Mitgliedstaat der EU mit einer EU-Typgenehmigung erworben, dann ist er bereits einem gemeinschaftlichen Typgenehmigungsverfahren unterzogen worden. Das bedeutet, dass dieses Kfz in allen Ländern der EU zugelassen werden darf.

    Letzte Aktualisierung: 28.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

    Neuwagen mit EU-Typgenehmigung

    Wurde ein Pkw nach dem 1. Jänner 1996 in einem Mitgliedstaat der EU mit einer EU-Typgenehmigung erworben, dann ist er bereits einem gemeinschaftlichen Typgenehmigungsverfahren unterzogen worden. Das bedeutet, dass dieses Kfz in allen Ländern der EU zugelassen werden darf.

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    Neuwagen mit EU-Typgenehmigung

    Wurde ein Pkw nach dem 1. Jänner 1996 in einem Mitgliedstaat der EU mit einer EU-Typgenehmigung erworben, dann ist er bereits einem gemeinschaftlichen Typgenehmigungsverfahren unterzogen worden. Das bedeutet, dass dieses Kfz in allen Ländern der EU zugelassen werden darf.

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    Wurde ein Pkw nach dem 1. Jänner 1996 in einem Mitgliedstaat der EU mit einer EU-Typgenehmigung erworben, dann ist er bereits einem gemeinschaftlichen Typgenehmigungsverfahren unterzogen worden. Das bedeutet, dass dieses Kfz in allen Ländern der EU zugelassen werden darf.

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    Formulare der Versicherungsanstalten

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    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER