Neuwagen mit EU-Typgenehmigung
Wurde ein Pkw nach dem 1. Jänner 1996 in einem Mitgliedstaat der EU mit einer EU-Typgenehmigung erworben, dann ist er bereits einem gemeinschaftlichen Typgenehmigungsverfahren unterzogen worden. Das bedeutet, dass dieses Kfz in allen Ländern der EU zugelassen werden darf.
Neuwagen mit EU-Typgenehmigung
Wurde ein Pkw nach dem 1. Jänner 1996 in einem Mitgliedstaat der EU mit einer EU-Typgenehmigung erworben, dann ist er bereits einem gemeinschaftlichen Typgenehmigungsverfahren unterzogen worden. Das bedeutet, dass dieses Kfz in allen Ländern der EU zugelassen werden darf.
Neuwagen mit EU-Typgenehmigung
Wurde ein Pkw nach dem 1. Jänner 1996 in einem Mitgliedstaat der EU mit einer EU-Typgenehmigung erworben, dann ist er bereits einem gemeinschaftlichen Typgenehmigungsverfahren unterzogen worden. Das bedeutet, dass dieses Kfz in allen Ländern der EU zugelassen werden darf.
Neuwagen mit EU-Typgenehmigung
Wurde ein Pkw nach dem 1. Jänner 1996 in einem Mitgliedstaat der EU mit einer EU-Typgenehmigung erworben, dann ist er bereits einem gemeinschaftlichen Typgenehmigungsverfahren unterzogen worden. Das bedeutet, dass dieses Kfz in allen Ländern der EU zugelassen werden darf.
Neuwagen mit EU-Typgenehmigung
Wurde ein Pkw nach dem 1. Jänner 1996 in einem Mitgliedstaat der EU mit einer EU-Typgenehmigung erworben, dann ist er bereits einem gemeinschaftlichen Typgenehmigungsverfahren unterzogen worden. Das bedeutet, dass dieses Kfz in allen Ländern der EU zugelassen werden darf.
Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER