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  • Leben in der Gemeinde Hargelsberg

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
    Hinweis:

    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

    Hundekot

    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Altstoffsammelzentrum Enns
    Industriehafenstraße 2a
    4470 Enns

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 8 bis 12 Uhr
    • Dienstag und Freitag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Samstag
      • 9 bis 12 Uhr

    Altstoffsammelzentrum Kronstorf
    Haidergutstraße 4
    4484 Kronstorf

    Öffnungszeiten:

    • Mittwoch und Freitag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr

    Altstoffsammelzentrum St. Florian
    Leopold-Kotzmann-Straße 14
    4490 St. Florian

    Öffnungszeiten:

    • Dienstag und Freitag
      • 8 bis 18 Uhr 

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

    Kompostiergemeinschaft Kronstorf
    Seestraße 1 
    4484 Kronstorf

    Anlieferung:

    • Mittwoch
      • 17:30 bis 19:30 Uhr
    • Samstag
      • 9 bis 12 Uhr

    Kompostieranlage Plass
    Fernbach 2
    4490 St. Florian

    Anlieferung:

    • Donnerstag und Freitag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Samstag
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    Kompostieranlage Hofmann Enns
    Samesleitnerstraße 17
    4470 Enns

    Anlieferung:

    • Montag bis Samstag
      • 7 bis 18 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Gemeindeamt Hargelsberg
    Gemeindeplatz 1
    4483 Hargelsberg

    Telefon: +43 7225 7255 15
    Fax: +43 7225 7255 4
    E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

    Parteienverkehr:

    • Montag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Dienstag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Mittwoch
      • 8 bis 12 Uhr
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      • 7 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

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      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

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      Autowaschen

      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

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      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

      Hundekot

      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

      Hinweis:

      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

      Altstoffsammelzentrum Enns
      Industriehafenstraße 2a
      4470 Enns

      Öffnungszeiten:

      • Montag
        • 8 bis 12 Uhr
      • Dienstag und Freitag
        • 8 bis 18 Uhr
      • Samstag
        • 9 bis 12 Uhr

      Altstoffsammelzentrum Kronstorf
      Haidergutstraße 4
      4484 Kronstorf

      Öffnungszeiten:

      • Mittwoch und Freitag
        • 8 bis 18 Uhr
      • Samstag
        • 8 bis 12 Uhr

      Altstoffsammelzentrum St. Florian
      Leopold-Kotzmann-Straße 14
      4490 St. Florian

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      • Dienstag und Freitag
        • 8 bis 18 Uhr 

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      Kompostiergemeinschaft Kronstorf
      Seestraße 1 
      4484 Kronstorf

      Anlieferung:

      • Mittwoch
        • 17:30 bis 19:30 Uhr
      • Samstag
        • 9 bis 12 Uhr

      Kompostieranlage Plass
      Fernbach 2
      4490 St. Florian

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        • 8 bis 18 Uhr
      • Samstag
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      Kompostieranlage Hofmann Enns
      Samesleitnerstraße 17
      4470 Enns

      Anlieferung:

      • Montag bis Samstag
        • 7 bis 18 Uhr

      Kontaktdaten der Gemeinde

      Gemeindeamt Hargelsberg
      Gemeindeplatz 1
      4483 Hargelsberg

      Telefon: +43 7225 7255 15
      Fax: +43 7225 7255 4
      E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

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      • Montag
        • 7 bis 12 Uhr
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        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

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        Regelungen bezüglich Kfz

        Autowaschen

        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

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        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
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        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

        Hundekot

        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

        Hinweis:

        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

        Altstoffsammelzentrum Enns
        Industriehafenstraße 2a
        4470 Enns

        Öffnungszeiten:

        • Montag
          • 8 bis 12 Uhr
        • Dienstag und Freitag
          • 8 bis 18 Uhr
        • Samstag
          • 9 bis 12 Uhr

        Altstoffsammelzentrum Kronstorf
        Haidergutstraße 4
        4484 Kronstorf

        Öffnungszeiten:

        • Mittwoch und Freitag
          • 8 bis 18 Uhr
        • Samstag
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        Altstoffsammelzentrum St. Florian
        Leopold-Kotzmann-Straße 14
        4490 St. Florian

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        Anlieferung:

        • Mittwoch
          • 17:30 bis 19:30 Uhr
        • Samstag
          • 9 bis 12 Uhr

        Kompostieranlage Plass
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          • 8 bis 18 Uhr
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        • Montag bis Samstag
          • 7 bis 18 Uhr

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        Gemeindeamt Hargelsberg
        Gemeindeplatz 1
        4483 Hargelsberg

        Telefon: +43 7225 7255 15
        Fax: +43 7225 7255 4
        E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

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          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

          Arbeiten in Haus und Garten

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          Tätigkeit: Rasenmähen

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          Hinweis:

          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

          Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

          Regelungen bezüglich Kfz

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          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
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          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

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          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

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          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis:

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

          Altstoffsammelzentrum Enns
          Industriehafenstraße 2a
          4470 Enns

          Öffnungszeiten:

          • Montag
            • 8 bis 12 Uhr
          • Dienstag und Freitag
            • 8 bis 18 Uhr
          • Samstag
            • 9 bis 12 Uhr

          Altstoffsammelzentrum Kronstorf
          Haidergutstraße 4
          4484 Kronstorf

          Öffnungszeiten:

          • Mittwoch und Freitag
            • 8 bis 18 Uhr
          • Samstag
            • 8 bis 12 Uhr

          Altstoffsammelzentrum St. Florian
          Leopold-Kotzmann-Straße 14
          4490 St. Florian

          Öffnungszeiten:

          • Dienstag und Freitag
            • 8 bis 18 Uhr 

          Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

          Kompostiergemeinschaft Kronstorf
          Seestraße 1 
          4484 Kronstorf

          Anlieferung:

          • Mittwoch
            • 17:30 bis 19:30 Uhr
          • Samstag
            • 9 bis 12 Uhr

          Kompostieranlage Plass
          Fernbach 2
          4490 St. Florian

          Anlieferung:

          • Donnerstag und Freitag
            • 8 bis 18 Uhr
          • Samstag
            • 9 bis 12 Uhr

          Kompostieranlage Hofmann Enns
          Samesleitnerstraße 17
          4470 Enns

          Anlieferung:

          • Montag bis Samstag
            • 7 bis 18 Uhr

          Kontaktdaten der Gemeinde

          Gemeindeamt Hargelsberg
          Gemeindeplatz 1
          4483 Hargelsberg

          Telefon: +43 7225 7255 15
          Fax: +43 7225 7255 4
          E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

          Parteienverkehr:

          • Montag
            • 7 bis 12 Uhr
            • 15 bis 18 Uhr
          • Dienstag
            • 7 bis 12 Uhr
          • Mittwoch
            • 8 bis 12 Uhr
          • Donnerstag
            • 7 bis 12 Uhr
            • 15 bis 18 Uhr
          • Freitag
            • 7 bis 12 Uhr

          Homepage

          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
          Für den Inhalt verantwortlich:
          • Die zuständige Gemeinde|
          • oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Gemeinde Hargelsberg

            Hinweis:

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Rasenmähen

            zu unterlassen:

            • werktags (Montag bis Samstag) 
              • 12 bis 14 Uhr
            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig 
            Hinweis:

            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

            Hundekot

            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

            Altstoffsammelzentrum Enns
            Industriehafenstraße 2a
            4470 Enns

            Öffnungszeiten:

            • Montag
              • 8 bis 12 Uhr
            • Dienstag und Freitag
              • 8 bis 18 Uhr
            • Samstag
              • 9 bis 12 Uhr

            Altstoffsammelzentrum Kronstorf
            Haidergutstraße 4
            4484 Kronstorf

            Öffnungszeiten:

            • Mittwoch und Freitag
              • 8 bis 18 Uhr
            • Samstag
              • 8 bis 12 Uhr

            Altstoffsammelzentrum St. Florian
            Leopold-Kotzmann-Straße 14
            4490 St. Florian

            Öffnungszeiten:

            • Dienstag und Freitag
              • 8 bis 18 Uhr 

            Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

            Kompostiergemeinschaft Kronstorf
            Seestraße 1 
            4484 Kronstorf

            Anlieferung:

            • Mittwoch
              • 17:30 bis 19:30 Uhr
            • Samstag
              • 9 bis 12 Uhr

            Kompostieranlage Plass
            Fernbach 2
            4490 St. Florian

            Anlieferung:

            • Donnerstag und Freitag
              • 8 bis 18 Uhr
            • Samstag
              • 9 bis 12 Uhr

            Kompostieranlage Hofmann Enns
            Samesleitnerstraße 17
            4470 Enns

            Anlieferung:

            • Montag bis Samstag
              • 7 bis 18 Uhr

            Kontaktdaten der Gemeinde

            Gemeindeamt Hargelsberg
            Gemeindeplatz 1
            4483 Hargelsberg

            Telefon: +43 7225 7255 15
            Fax: +43 7225 7255 4
            E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

            Parteienverkehr:

            • Montag
              • 7 bis 12 Uhr
              • 15 bis 18 Uhr
            • Dienstag
              • 7 bis 12 Uhr
            • Mittwoch
              • 8 bis 12 Uhr
            • Donnerstag
              • 7 bis 12 Uhr
              • 15 bis 18 Uhr
            • Freitag
              • 7 bis 12 Uhr

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            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
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