Jagdkarte
Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.
Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder
- von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
- von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
- von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)
ausgestellt.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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- von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
- von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
- von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)
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- von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)
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