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  • Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung:

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfezahlungen der/des Verstorbenen ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 13.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Achtung:

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfezahlungen der/des Verstorbenen ist gesetzeswidrig.

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    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER