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  • Kosten eines Grundbuchsauszugs

    Auszüge aus dem Hauptbuch des Grundbuchs und aus dessen Hilfsverzeichnissen kosten 19 Euro. Es ist auch eine Grundbuchsabfrage über das Internet via JustizOnline (BMJ) oder bestimmte Verrechnungsstellen möglich, wobei Kosten in unterschiedlicher Höhe entstehen.

    Neu:

    Seit 1. Oktober 2026 können Eigentümerinnen/Eigentümer Grundbuchauszüge der eigenen Liegenschaft kostenlos elektronisch über JustizOnline abrufen.
    Wer Miteigentümerin/Miteigentümer einer Liegenschaft ist, kann den Grundbuchauszug nur für den eigenen Eigentümernamen kostenlos abrufen. Für darüber hinausgehende Abfragen fallen Gerichtsgebühren an.

    Rechtsgrundlagen

    Gerichtsgebührengesetz (GGG)

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Kosten eines Grundbuchsauszugs

    Auszüge aus dem Hauptbuch des Grundbuchs und aus dessen Hilfsverzeichnissen kosten 19 Euro. Es ist auch eine Grundbuchsabfrage über das Internet via JustizOnline (BMJ) oder bestimmte Verrechnungsstellen möglich, wobei Kosten in unterschiedlicher Höhe entstehen.

    Neu:

    Seit 1. Oktober 2026 können Eigentümerinnen/Eigentümer Grundbuchauszüge der eigenen Liegenschaft kostenlos elektronisch über JustizOnline abrufen.
    Wer Miteigentümerin/Miteigentümer einer Liegenschaft ist, kann den Grundbuchauszug nur für den eigenen Eigentümernamen kostenlos abrufen. Für darüber hinausgehende Abfragen fallen Gerichtsgebühren an.

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    Formulare der Versicherungsanstalten

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    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER