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  • Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

    Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

    • Erster Teil (gelb/rot)
      • Muss immer mitgeführt werden
      • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
    • Zweiter Teil (gelb/blau)
      • Sollte beim Typenschein verbleiben

    Scheckkartenzulassungsschein

    Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

    Weitere Informationen

    Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

    Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

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        • Muss immer mitgeführt werden
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      • Zweiter Teil (gelb/blau)
        • Sollte beim Typenschein verbleiben

      Scheckkartenzulassungsschein

      Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

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              Formulare der Versicherungsanstalten

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              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER