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  • Leben in der Gemeinde Wölbling

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Innerhalb der Grenzen des Gemeindegebietes der Marktgemeinde Wölbling sind auf allen öffentlichen Verkehrswegen und Erholungsflächen, sowie auf sonstigen öffentlich zugänglichen Orten (frei zugängliche Teile von Häusern, Höfen, Lokalen, Gärten usw.), Hunde ausnahmslos so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist oder müssen Hunde einen, um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen. Der Maulkorb muss der Kopfform des Hundes angepasst und am Kopf derart befestigt sein, dass der Hund seinen Fang darin öffnen und frei atmen, aber nicht beißen oder den Korb vom Kopf abstreifen kann.

    Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

    Die Leinen- oder Maulkorbpflicht gilt nicht für Polizei- oder Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung und für Wachhunde, sofern sie an eine sichere Laufkette gelegt sind.  

    Hundekot

    Eigentümerinnen/Eigentümer von  Hunden oder Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, haben außerhalb ihrer eigenen Gebäude und ihren eigenen, ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen. 

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Altstoffsammelzentrum Hermannschlacht

    Abfallarten:

    Kostenlos entsorgt werden können: Sperrmüll, Holz, Eisenschrott, Strauchschnitt, Grünschnitt, Kühlgeräte, Fernseher und Monitore, Altspeisefett (NÖLI), Leuchtstoffröhren, Elektroschrott, Verpackungsstyropor, Öko Boxen und Batterien aller Art. 

    Kostenpflichtige können Bauschutt, Eternit und Altreifen abgegeben werden.

    Öffnungszeiten:

    März bis September

    •  Dienstag
      • 17:30 bis 19:30 Uhr
    • Freitag
      • 13 bis 18 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr

    Oktober und November

    • Dienstag
      • 16:30 bis 18:30 Uhr
    • Freitag
      • 13 bis 18 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeindeamt Wölbling
    Oberer Markt 1
    3124 Oberwölbling

    Telefon: +43 2786 230 91

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

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      Autowaschen

      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
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      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Innerhalb der Grenzen des Gemeindegebietes der Marktgemeinde Wölbling sind auf allen öffentlichen Verkehrswegen und Erholungsflächen, sowie auf sonstigen öffentlich zugänglichen Orten (frei zugängliche Teile von Häusern, Höfen, Lokalen, Gärten usw.), Hunde ausnahmslos so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist oder müssen Hunde einen, um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen. Der Maulkorb muss der Kopfform des Hundes angepasst und am Kopf derart befestigt sein, dass der Hund seinen Fang darin öffnen und frei atmen, aber nicht beißen oder den Korb vom Kopf abstreifen kann.

      Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

      Die Leinen- oder Maulkorbpflicht gilt nicht für Polizei- oder Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung und für Wachhunde, sofern sie an eine sichere Laufkette gelegt sind.  

      Hundekot

      Eigentümerinnen/Eigentümer von  Hunden oder Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, haben außerhalb ihrer eigenen Gebäude und ihren eigenen, ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen. 

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

      Hinweis:

      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

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      Kostenlos entsorgt werden können: Sperrmüll, Holz, Eisenschrott, Strauchschnitt, Grünschnitt, Kühlgeräte, Fernseher und Monitore, Altspeisefett (NÖLI), Leuchtstoffröhren, Elektroschrott, Verpackungsstyropor, Öko Boxen und Batterien aller Art. 

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      Öffnungszeiten:

      März bis September

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        • 17:30 bis 19:30 Uhr
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        • 13 bis 18 Uhr
      • Samstag
        • 8 bis 12 Uhr

      Oktober und November

      • Dienstag
        • 16:30 bis 18:30 Uhr
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      Oberer Markt 1
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        Arbeiten in Haus und Garten

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        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

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        Regelungen bezüglich Kfz

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        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

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        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

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        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
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        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        Innerhalb der Grenzen des Gemeindegebietes der Marktgemeinde Wölbling sind auf allen öffentlichen Verkehrswegen und Erholungsflächen, sowie auf sonstigen öffentlich zugänglichen Orten (frei zugängliche Teile von Häusern, Höfen, Lokalen, Gärten usw.), Hunde ausnahmslos so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist oder müssen Hunde einen, um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen. Der Maulkorb muss der Kopfform des Hundes angepasst und am Kopf derart befestigt sein, dass der Hund seinen Fang darin öffnen und frei atmen, aber nicht beißen oder den Korb vom Kopf abstreifen kann.

        Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

        Die Leinen- oder Maulkorbpflicht gilt nicht für Polizei- oder Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung und für Wachhunde, sofern sie an eine sichere Laufkette gelegt sind.  

        Hundekot

        Eigentümerinnen/Eigentümer von  Hunden oder Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, haben außerhalb ihrer eigenen Gebäude und ihren eigenen, ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen. 

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

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        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

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        März bis September

        •  Dienstag
          • 17:30 bis 19:30 Uhr
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          • 13 bis 18 Uhr
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        Oktober und November

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          Arbeiten in Haus und Garten

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          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

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          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          Innerhalb der Grenzen des Gemeindegebietes der Marktgemeinde Wölbling sind auf allen öffentlichen Verkehrswegen und Erholungsflächen, sowie auf sonstigen öffentlich zugänglichen Orten (frei zugängliche Teile von Häusern, Höfen, Lokalen, Gärten usw.), Hunde ausnahmslos so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist oder müssen Hunde einen, um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen. Der Maulkorb muss der Kopfform des Hundes angepasst und am Kopf derart befestigt sein, dass der Hund seinen Fang darin öffnen und frei atmen, aber nicht beißen oder den Korb vom Kopf abstreifen kann.

          Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

          Die Leinen- oder Maulkorbpflicht gilt nicht für Polizei- oder Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung und für Wachhunde, sofern sie an eine sichere Laufkette gelegt sind.  

          Hundekot

          Eigentümerinnen/Eigentümer von  Hunden oder Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, haben außerhalb ihrer eigenen Gebäude und ihren eigenen, ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen. 

          Müll

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          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

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          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis:

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

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          Öffnungszeiten:

          März bis September

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            • 17:30 bis 19:30 Uhr
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            Beispiel:

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            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Innerhalb der Grenzen des Gemeindegebietes der Marktgemeinde Wölbling sind auf allen öffentlichen Verkehrswegen und Erholungsflächen, sowie auf sonstigen öffentlich zugänglichen Orten (frei zugängliche Teile von Häusern, Höfen, Lokalen, Gärten usw.), Hunde ausnahmslos so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist oder müssen Hunde einen, um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen. Der Maulkorb muss der Kopfform des Hundes angepasst und am Kopf derart befestigt sein, dass der Hund seinen Fang darin öffnen und frei atmen, aber nicht beißen oder den Korb vom Kopf abstreifen kann.

            Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

            Die Leinen- oder Maulkorbpflicht gilt nicht für Polizei- oder Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung und für Wachhunde, sofern sie an eine sichere Laufkette gelegt sind.  

            Hundekot

            Eigentümerinnen/Eigentümer von  Hunden oder Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, haben außerhalb ihrer eigenen Gebäude und ihren eigenen, ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen. 

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

            Altstoffsammelzentrum Hermannschlacht

            Abfallarten:

            Kostenlos entsorgt werden können: Sperrmüll, Holz, Eisenschrott, Strauchschnitt, Grünschnitt, Kühlgeräte, Fernseher und Monitore, Altspeisefett (NÖLI), Leuchtstoffröhren, Elektroschrott, Verpackungsstyropor, Öko Boxen und Batterien aller Art. 

            Kostenpflichtige können Bauschutt, Eternit und Altreifen abgegeben werden.

            Öffnungszeiten:

            März bis September

            •  Dienstag
              • 17:30 bis 19:30 Uhr
            • Freitag
              • 13 bis 18 Uhr
            • Samstag
              • 8 bis 12 Uhr

            Oktober und November

            • Dienstag
              • 16:30 bis 18:30 Uhr
            • Freitag
              • 13 bis 18 Uhr
            • Samstag
              • 8 bis 12 Uhr

            Kontaktdaten der Gemeinde

            Marktgemeindeamt Wölbling
            Oberer Markt 1
            3124 Oberwölbling

            Telefon: +43 2786 230 91

            Homepage

            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
            Für den Inhalt verantwortlich:
            • Die zuständige Gemeinde|
            • oesterreich.gv.at-Redaktion

              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

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