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  • ex tunc

    Sinnverwandte Begriffe: rückwirkend, von damals an

    Beispiel:

    Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

    Letzte Aktualisierung: 17.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      ex tunc

      Sinnverwandte Begriffe: rückwirkend, von damals an

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      Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

      Letzte Aktualisierung: 17.03.2025
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        Beispiel:

        Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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          Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

          Letzte Aktualisierung: 17.03.2025
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            Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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              Formulare der Versicherungsanstalten

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              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER