Skip to content
  • Mitnahme von Bargeld bei Reisen innerhalb der EU

    Bei der Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Österreich müssen Reisende auf Befragen durch die Zollbehörde Bargeld in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr anzeigen.

    Hinweis:

    Bei der Einreise aus Drittstaaten in EU-Mitgliedstaaten bzw. bei der Ausreise aus EU-Mitgliedstaaten in Drittstaaten müssen Barmittel ab 10.000 Euro bzw. Fremdwährungen in der entsprechenden Höhe bei den Zollbehörden gemeldet werden.

    Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Mitnahme von Bargeld bei Reisen innerhalb der EU

      Bei der Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Österreich müssen Reisende auf Befragen durch die Zollbehörde Bargeld in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr anzeigen.

      Hinweis:

      Bei der Einreise aus Drittstaaten in EU-Mitgliedstaaten bzw. bei der Ausreise aus EU-Mitgliedstaaten in Drittstaaten müssen Barmittel ab 10.000 Euro bzw. Fremdwährungen in der entsprechenden Höhe bei den Zollbehörden gemeldet werden.

      Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Mitnahme von Bargeld bei Reisen innerhalb der EU

        Bei der Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Österreich müssen Reisende auf Befragen durch die Zollbehörde Bargeld in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr anzeigen.

        Hinweis:

        Bei der Einreise aus Drittstaaten in EU-Mitgliedstaaten bzw. bei der Ausreise aus EU-Mitgliedstaaten in Drittstaaten müssen Barmittel ab 10.000 Euro bzw. Fremdwährungen in der entsprechenden Höhe bei den Zollbehörden gemeldet werden.

        Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Mitnahme von Bargeld bei Reisen innerhalb der EU

          Bei der Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Österreich müssen Reisende auf Befragen durch die Zollbehörde Bargeld in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr anzeigen.

          Hinweis:

          Bei der Einreise aus Drittstaaten in EU-Mitgliedstaaten bzw. bei der Ausreise aus EU-Mitgliedstaaten in Drittstaaten müssen Barmittel ab 10.000 Euro bzw. Fremdwährungen in der entsprechenden Höhe bei den Zollbehörden gemeldet werden.

          Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Mitnahme von Bargeld bei Reisen innerhalb der EU

            Bei der Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Österreich müssen Reisende auf Befragen durch die Zollbehörde Bargeld in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr anzeigen.

            Hinweis:

            Bei der Einreise aus Drittstaaten in EU-Mitgliedstaaten bzw. bei der Ausreise aus EU-Mitgliedstaaten in Drittstaaten müssen Barmittel ab 10.000 Euro bzw. Fremdwährungen in der entsprechenden Höhe bei den Zollbehörden gemeldet werden.

            Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER