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  • Verfahrenshilfe

    Durch die Verfahrenshilfe soll auch bedürftigen Personen die Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) ermöglicht werden.

    Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:

    • Einstweilige Befreiung von Gerichtsgebühren
    • Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt in anwaltspflichtigen Verfahren
    Hinweis:

    Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

    Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Verfahrenshilfe

      Durch die Verfahrenshilfe soll auch bedürftigen Personen die Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) ermöglicht werden.

      Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:

      • Einstweilige Befreiung von Gerichtsgebühren
      • Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt in anwaltspflichtigen Verfahren
      Hinweis:

      Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

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        Durch die Verfahrenshilfe soll auch bedürftigen Personen die Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) ermöglicht werden.

        Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:

        • Einstweilige Befreiung von Gerichtsgebühren
        • Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt in anwaltspflichtigen Verfahren
        Hinweis:

        Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

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          Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:

          • Einstweilige Befreiung von Gerichtsgebühren
          • Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt in anwaltspflichtigen Verfahren
          Hinweis:

          Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

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              Formulare der Versicherungsanstalten

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              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER