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  • Mitnahme von Alkoholika aus der EU über die Schweiz

    Wenn bei der Reise aus einem EU-Staat nach Österreich die Schweiz durchquert wird, sind bei der Einreise in die Schweiz grundsätzlich die Freigrenzen für die Einfuhr von Waren in die Schweiz zu beachten.

    Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen die Waren bei der Einfuhr beim Zoll angemeldet werden. Ein Transitschein wird erstellt und es ist eine Kaution zu hinterlegen, die bei der Ausreise aus der Schweiz rückerstattet wird.

    Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

      Mitnahme von Alkoholika aus der EU über die Schweiz

      Wenn bei der Reise aus einem EU-Staat nach Österreich die Schweiz durchquert wird, sind bei der Einreise in die Schweiz grundsätzlich die Freigrenzen für die Einfuhr von Waren in die Schweiz zu beachten.

      Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen die Waren bei der Einfuhr beim Zoll angemeldet werden. Ein Transitschein wird erstellt und es ist eine Kaution zu hinterlegen, die bei der Ausreise aus der Schweiz rückerstattet wird.

      Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

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        Mitnahme von Alkoholika aus der EU über die Schweiz

        Wenn bei der Reise aus einem EU-Staat nach Österreich die Schweiz durchquert wird, sind bei der Einreise in die Schweiz grundsätzlich die Freigrenzen für die Einfuhr von Waren in die Schweiz zu beachten.

        Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen die Waren bei der Einfuhr beim Zoll angemeldet werden. Ein Transitschein wird erstellt und es ist eine Kaution zu hinterlegen, die bei der Ausreise aus der Schweiz rückerstattet wird.

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          Wenn bei der Reise aus einem EU-Staat nach Österreich die Schweiz durchquert wird, sind bei der Einreise in die Schweiz grundsätzlich die Freigrenzen für die Einfuhr von Waren in die Schweiz zu beachten.

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              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER