Bezirksgericht
Die Bezirksgerichte sind in erster Instanz zuständig für
- Zivilprozesse bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro, in bestimmten Angelegenheiten sogar unabhängig der Höhe des Streitwerts (z.B. Ehe- und Familiensachen, Mietstreitigkeiten) sowie für Außerstreitverfahren (z.B. Verlassenschaftsverfahren, Kindesunterhaltsverfahren, Grund- und Firmenbuchsachen),
- Strafverfahren über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr angedroht ist (z.B. Diebstahl, fahrlässige Körperverletzung),
- Exekutionsverfahren und deren Vollzug,
- Insolvenzverfahren von Privatpersonen (Schuldenregulierungsverfahren im "Privatkonkurs"),
- unternehmensbezogene Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro als "Bezirksgerichte in Handelssachen" (in Wien besteht ein eigenes Bezirksgericht für Handelssachen).
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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- Zivilprozesse bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro, in bestimmten Angelegenheiten sogar unabhängig der Höhe des Streitwerts (z.B. Ehe- und Familiensachen, Mietstreitigkeiten) sowie für Außerstreitverfahren (z.B. Verlassenschaftsverfahren, Kindesunterhaltsverfahren, Grund- und Firmenbuchsachen),
- Strafverfahren über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr angedroht ist (z.B. Diebstahl, fahrlässige Körperverletzung),
- Exekutionsverfahren und deren Vollzug,
- Insolvenzverfahren von Privatpersonen (Schuldenregulierungsverfahren im "Privatkonkurs"),
- unternehmensbezogene Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro als "Bezirksgerichte in Handelssachen" (in Wien besteht ein eigenes Bezirksgericht für Handelssachen).
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- Strafverfahren über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr angedroht ist (z.B. Diebstahl, fahrlässige Körperverletzung),
- Exekutionsverfahren und deren Vollzug,
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- Strafverfahren über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr angedroht ist (z.B. Diebstahl, fahrlässige Körperverletzung),
- Exekutionsverfahren und deren Vollzug,
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