Identitätsausweis verloren oder gestohlen
Verlust oder Diebstahl im Inland
- Erstatten Sie eine Diebstahls- oder Verlustanzeige.
- Mit der Bestätigung der Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.
Verlust oder Diebstahl im Ausland
- Erstatten Sie vor Ort eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.
Zurück im Inland:
- Mit der ausländischen Verlust- oder Diebstahlsanzeige müssen Sie eine neuerliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige in Österreich erstatten.
- Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- § 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
Letzte Aktualisierung: 12.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
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Verlust oder Diebstahl im Inland
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- Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.
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Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER