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  • Schöffe

    Schöffinnen/Schöffen und Geschworene sind Laienrichterinnen/Laienrichter.

    In einer Verhandlung vor einem Schöffengericht (Schöffensenat) entscheidet grundsätzlich eine Berufsrichterin/ein Berufsrichter gemeinsam mit zwei Schöffinnen/Schöffen (Schöffensenat) über das Urteil.

    Als Schöffinnen/Schöffen können österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.

    Schöffen

    Letzte Aktualisierung: 17.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      In einer Verhandlung vor einem Schöffengericht (Schöffensenat) entscheidet grundsätzlich eine Berufsrichterin/ein Berufsrichter gemeinsam mit zwei Schöffinnen/Schöffen (Schöffensenat) über das Urteil.

      Als Schöffinnen/Schöffen können österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.

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        Als Schöffinnen/Schöffen können österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.

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              Formulare der Versicherungsanstalten

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              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER