Schöffe
Schöffinnen/Schöffen und Geschworene sind Laienrichterinnen/Laienrichter.
In einer Verhandlung vor einem Schöffengericht (Schöffensenat) entscheidet grundsätzlich eine Berufsrichterin/ein Berufsrichter gemeinsam mit zwei Schöffinnen/Schöffen (Schöffensenat) über das Urteil.
Als Schöffinnen/Schöffen können österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.
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In einer Verhandlung vor einem Schöffengericht (Schöffensenat) entscheidet grundsätzlich eine Berufsrichterin/ein Berufsrichter gemeinsam mit zwei Schöffinnen/Schöffen (Schöffensenat) über das Urteil.
Als Schöffinnen/Schöffen können österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.
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Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER