Registerauszug Ehen
Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über alle Ehen
Der Registerauszug zur Ehe ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar mit der beim Standesamt ausgestellten Heiratsurkunde.
Der Registerauszug Ehe enthält:
- Personendaten der Eheleute,
- den Tag und den Ort der Eheschließung,
- gegebenenfalls die Auflösung Ehe und Wiederannahme eines früheren Familiennamens
- das Datum der Ausstellung und
- die Amtssignatur.
Hinweis: Auch davor geschlossene Ehen und deren Beendigung, sind im Registerauszug zur Ehe angeführt.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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- Personendaten der Eheleute,
- den Tag und den Ort der Eheschließung,
- gegebenenfalls die Auflösung Ehe und Wiederannahme eines früheren Familiennamens
- das Datum der Ausstellung und
- die Amtssignatur.
Hinweis: Auch davor geschlossene Ehen und deren Beendigung, sind im Registerauszug zur Ehe angeführt.
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- den Tag und den Ort der Eheschließung,
- gegebenenfalls die Auflösung Ehe und Wiederannahme eines früheren Familiennamens
- das Datum der Ausstellung und
- die Amtssignatur.
Hinweis: Auch davor geschlossene Ehen und deren Beendigung, sind im Registerauszug zur Ehe angeführt.
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Formulare der Versicherungsanstalten
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Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER