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  • Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

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    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
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    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

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    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER