Amtsverlust
Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die
- verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
- unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
- Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.
Rechtsgrundlagen
Strafgesetzbuch (StGB)
Amtsverlust
Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die
- verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
- unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
- Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.
Rechtsgrundlagen
Strafgesetzbuch (StGB)
Amtsverlust
Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die
- verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
- unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
- Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.
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Strafgesetzbuch (StGB)
Amtsverlust
Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die
- verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
- unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
- Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.
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Strafgesetzbuch (StGB)
Amtsverlust
Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die
- verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
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Strafgesetzbuch (StGB)
Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER