Zum Inhalt springen
  • Probezeit

    Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

    Beispiel

    • Arbeitsverhältnis auf Probe
      Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit
    • Probeführerschein
      Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
    • Probezeit im Strafrecht
      • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
        (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
      • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
        (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
      • Probezeit als Diversionsform
        (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Probezeit

    Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

    Beispiel

    • Arbeitsverhältnis auf Probe
      Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit
    • Probeführerschein
      Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
    • Probezeit im Strafrecht
      • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
        (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
      • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
        (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
      • Probezeit als Diversionsform
        (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Probezeit

    Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

    Beispiel

    • Arbeitsverhältnis auf Probe
      Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit
    • Probeführerschein
      Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
    • Probezeit im Strafrecht
      • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
        (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
      • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
        (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
      • Probezeit als Diversionsform
        (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Probezeit

    Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

    Beispiel

    • Arbeitsverhältnis auf Probe
      Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit
    • Probeführerschein
      Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
    • Probezeit im Strafrecht
      • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
        (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
      • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
        (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
      • Probezeit als Diversionsform
        (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Probezeit

    Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

    Beispiel

    • Arbeitsverhältnis auf Probe
      Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit
    • Probeführerschein
      Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
    • Probezeit im Strafrecht
      • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
        (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
      • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
        (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
      • Probezeit als Diversionsform
        (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER