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  • Probezeit

    Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

    Beispiel:
    • Arbeitsverhältnis auf Probe
      Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
    • Probeführerschein
      Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
    • Probezeit im Strafrecht
      • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
        (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
      • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
        (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
      • Probezeit als Diversionsform
        (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
    Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Probezeit

      Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

      Beispiel:
      • Arbeitsverhältnis auf Probe
        Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
      • Probeführerschein
        Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
      • Probezeit im Strafrecht
        • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
          (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
        • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
          (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
        • Probezeit als Diversionsform
          (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
      Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
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        Probezeit

        Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

        Beispiel:
        • Arbeitsverhältnis auf Probe
          Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
        • Probeführerschein
          Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
        • Probezeit im Strafrecht
          • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
            (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
          • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
            (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
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        Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Probezeit

          Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

          Beispiel:
          • Arbeitsverhältnis auf Probe
            Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
          • Probeführerschein
            Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
          • Probezeit im Strafrecht
            • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
              (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
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            Probezeit

            Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

            Beispiel:
            • Arbeitsverhältnis auf Probe
              Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
            • Probeführerschein
              Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
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              Formulare der Versicherungsanstalten

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