Skip to content
  • Leben in der Gemeinde Weißensee

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • täglich
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

    verboten:

    • täglich
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • täglich
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

    Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

    Hundekot

    Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Altstoffsammelzentrum

    Öffnungszeiten:

    Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

    •  Montag
      • 11 bis 12 Uhr
    • Freitag
      • 9 bis 11 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 9 Uhr

    Juli und August

    • Montag
      • 11 bis 12 Uhr
    • Mittwoch
      • 16 bis 17 Uhr
    • Freitag
      • 9 bis 11 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 9 Uhr

    März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

    • Freitag
      • 9 bis 11 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 9 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Gemeinde Weißensee
    Techendorf 90
    9762 Weißensee

    Telefon: +43 4713 2030-0
    Fax: +43 4713 2030-55
    E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Gemeinde Weißensee

      Hinweis:

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

      Arbeiten in Haus und Garten

      Rasenmähen

      Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

      verboten:

      • täglich
        • 13 bis 15 Uhr
        • 20 bis 8 Uhr

      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

      Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

      verboten:

      • täglich
        • 13 bis 15 Uhr
        • 20 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

      Tätigkeit: Teppichklopfen

      verboten:

      • täglich
        • 13 bis 15 Uhr
        • 20 bis 8 Uhr

      Regelungen bezüglich Kfz

      Autowaschen

      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

      Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

      Hundekot

      Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

      Hinweis:

      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

      Altstoffsammelzentrum

      Öffnungszeiten:

      Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

      •  Montag
        • 11 bis 12 Uhr
      • Freitag
        • 9 bis 11 Uhr
      • Samstag
        • 8 bis 9 Uhr

      Juli und August

      • Montag
        • 11 bis 12 Uhr
      • Mittwoch
        • 16 bis 17 Uhr
      • Freitag
        • 9 bis 11 Uhr
      • Samstag
        • 8 bis 9 Uhr

      März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

      • Freitag
        • 9 bis 11 Uhr
      • Samstag
        • 8 bis 9 Uhr

      Kontaktdaten der Gemeinde

      Gemeinde Weißensee
      Techendorf 90
      9762 Weißensee

      Telefon: +43 4713 2030-0
      Fax: +43 4713 2030-55
      E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

      Homepage

      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
      Für den Inhalt verantwortlich:
      • Die zuständige Gemeinde|
      • oesterreich.gv.at-Redaktion

        Leben in der Gemeinde Weißensee

        Hinweis:

        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

        Arbeiten in Haus und Garten

        Rasenmähen

        Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

        verboten:

        • täglich
          • 13 bis 15 Uhr
          • 20 bis 8 Uhr

        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

        Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

        verboten:

        • täglich
          • 13 bis 15 Uhr
          • 20 bis 8 Uhr
        • Sonn- und Feiertag
          • ganztägig

        Tätigkeit: Teppichklopfen

        verboten:

        • täglich
          • 13 bis 15 Uhr
          • 20 bis 8 Uhr

        Regelungen bezüglich Kfz

        Autowaschen

        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

        Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

        Hundekot

        Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

        Hinweis:

        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

        Altstoffsammelzentrum

        Öffnungszeiten:

        Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

        •  Montag
          • 11 bis 12 Uhr
        • Freitag
          • 9 bis 11 Uhr
        • Samstag
          • 8 bis 9 Uhr

        Juli und August

        • Montag
          • 11 bis 12 Uhr
        • Mittwoch
          • 16 bis 17 Uhr
        • Freitag
          • 9 bis 11 Uhr
        • Samstag
          • 8 bis 9 Uhr

        März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

        • Freitag
          • 9 bis 11 Uhr
        • Samstag
          • 8 bis 9 Uhr

        Kontaktdaten der Gemeinde

        Gemeinde Weißensee
        Techendorf 90
        9762 Weißensee

        Telefon: +43 4713 2030-0
        Fax: +43 4713 2030-55
        E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

        Homepage

        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
        Für den Inhalt verantwortlich:
        • Die zuständige Gemeinde|
        • oesterreich.gv.at-Redaktion

          Leben in der Gemeinde Weißensee

          Hinweis:

          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

          Arbeiten in Haus und Garten

          Rasenmähen

          Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

          verboten:

          • täglich
            • 13 bis 15 Uhr
            • 20 bis 8 Uhr

          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

          Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

          verboten:

          • täglich
            • 13 bis 15 Uhr
            • 20 bis 8 Uhr
          • Sonn- und Feiertag
            • ganztägig

          Tätigkeit: Teppichklopfen

          verboten:

          • täglich
            • 13 bis 15 Uhr
            • 20 bis 8 Uhr

          Regelungen bezüglich Kfz

          Autowaschen

          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

          Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

          Hundekot

          Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

          Müll

          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis:

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

          Altstoffsammelzentrum

          Öffnungszeiten:

          Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

          •  Montag
            • 11 bis 12 Uhr
          • Freitag
            • 9 bis 11 Uhr
          • Samstag
            • 8 bis 9 Uhr

          Juli und August

          • Montag
            • 11 bis 12 Uhr
          • Mittwoch
            • 16 bis 17 Uhr
          • Freitag
            • 9 bis 11 Uhr
          • Samstag
            • 8 bis 9 Uhr

          März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

          • Freitag
            • 9 bis 11 Uhr
          • Samstag
            • 8 bis 9 Uhr

          Kontaktdaten der Gemeinde

          Gemeinde Weißensee
          Techendorf 90
          9762 Weißensee

          Telefon: +43 4713 2030-0
          Fax: +43 4713 2030-55
          E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

          Homepage

          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
          Für den Inhalt verantwortlich:
          • Die zuständige Gemeinde|
          • oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Gemeinde Weißensee

            Hinweis:

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

            verboten:

            • täglich
              • 13 bis 15 Uhr
              • 20 bis 8 Uhr

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

            verboten:

            • täglich
              • 13 bis 15 Uhr
              • 20 bis 8 Uhr
            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig

            Tätigkeit: Teppichklopfen

            verboten:

            • täglich
              • 13 bis 15 Uhr
              • 20 bis 8 Uhr

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

            Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

            Hundekot

            Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

            Altstoffsammelzentrum

            Öffnungszeiten:

            Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

            •  Montag
              • 11 bis 12 Uhr
            • Freitag
              • 9 bis 11 Uhr
            • Samstag
              • 8 bis 9 Uhr

            Juli und August

            • Montag
              • 11 bis 12 Uhr
            • Mittwoch
              • 16 bis 17 Uhr
            • Freitag
              • 9 bis 11 Uhr
            • Samstag
              • 8 bis 9 Uhr

            März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

            • Freitag
              • 9 bis 11 Uhr
            • Samstag
              • 8 bis 9 Uhr

            Kontaktdaten der Gemeinde

            Gemeinde Weißensee
            Techendorf 90
            9762 Weißensee

            Telefon: +43 4713 2030-0
            Fax: +43 4713 2030-55
            E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

            Homepage

            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
            Für den Inhalt verantwortlich:
            • Die zuständige Gemeinde|
            • oesterreich.gv.at-Redaktion

              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER