Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
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Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
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- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
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- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
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Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
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- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
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Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER