Rechtsmittel
Unter Rechtsmittel versteht man eine formalisierte Anfechtung einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung. Jedes Rechtsmittel ist an eine bestimmte Frist gebunden.
Beispiel
- Das Rechtsmittel gegen eine Strafverfügung ist der Einspruch.
- Das Rechtsmittel gegen ein Urteil in erster Instanz ist die Berufung.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Rechtsmittel und Rechtsmittelklagen" und "Rechtsmittel" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rechtsmittel
Unter Rechtsmittel versteht man eine formalisierte Anfechtung einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung. Jedes Rechtsmittel ist an eine bestimmte Frist gebunden.
Beispiel
- Das Rechtsmittel gegen eine Strafverfügung ist der Einspruch.
- Das Rechtsmittel gegen ein Urteil in erster Instanz ist die Berufung.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Rechtsmittel und Rechtsmittelklagen" und "Rechtsmittel" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rechtsmittel
Unter Rechtsmittel versteht man eine formalisierte Anfechtung einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung. Jedes Rechtsmittel ist an eine bestimmte Frist gebunden.
Beispiel
- Das Rechtsmittel gegen eine Strafverfügung ist der Einspruch.
- Das Rechtsmittel gegen ein Urteil in erster Instanz ist die Berufung.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Rechtsmittel und Rechtsmittelklagen" und "Rechtsmittel" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rechtsmittel
Unter Rechtsmittel versteht man eine formalisierte Anfechtung einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung. Jedes Rechtsmittel ist an eine bestimmte Frist gebunden.
Beispiel
- Das Rechtsmittel gegen eine Strafverfügung ist der Einspruch.
- Das Rechtsmittel gegen ein Urteil in erster Instanz ist die Berufung.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Rechtsmittel und Rechtsmittelklagen" und "Rechtsmittel" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rechtsmittel
Unter Rechtsmittel versteht man eine formalisierte Anfechtung einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung. Jedes Rechtsmittel ist an eine bestimmte Frist gebunden.
Beispiel
- Das Rechtsmittel gegen eine Strafverfügung ist der Einspruch.
- Das Rechtsmittel gegen ein Urteil in erster Instanz ist die Berufung.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Rechtsmittel und Rechtsmittelklagen" und "Rechtsmittel" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER