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  • Verständigung der Gewaltschutzzentren

    Gewaltschutzzentren (GSZ) sind spezialisierte und gesetzlich anerkannte Einrichtungen für Betroffene von Gewalt und bestehen in jedem Bundesland. Sie bieten jenen Personen Hilfe und Unterstützung, die von Gewalt im eigenen Zuhause, im persönlichen Umfeld oder von Stalking bedroht oder betroffen sind.

    Wenn die Polizei eine Wegweisung und ein Betretungsverbot ausgesprochen hat, informiert sie das Opfer über das örtlich zuständige Gewaltschutzzentrum.

    Die Gewaltschutzzentren können natürlich auch ohne vorangegangene polizeiliche Intervention von Betroffenen von Gewalt aufgesucht werden. Kompetente Hilfe und Beratung unter Wahrung der Vertraulichkeit sind garantiert.

    Letzte Aktualisierung: 01.07.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Verständigung der Gewaltschutzzentren

    Gewaltschutzzentren (GSZ) sind spezialisierte und gesetzlich anerkannte Einrichtungen für Betroffene von Gewalt und bestehen in jedem Bundesland. Sie bieten jenen Personen Hilfe und Unterstützung, die von Gewalt im eigenen Zuhause, im persönlichen Umfeld oder von Stalking bedroht oder betroffen sind.

    Wenn die Polizei eine Wegweisung und ein Betretungsverbot ausgesprochen hat, informiert sie das Opfer über das örtlich zuständige Gewaltschutzzentrum.

    Die Gewaltschutzzentren können natürlich auch ohne vorangegangene polizeiliche Intervention von Betroffenen von Gewalt aufgesucht werden. Kompetente Hilfe und Beratung unter Wahrung der Vertraulichkeit sind garantiert.

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    Gewaltschutzzentren (GSZ) sind spezialisierte und gesetzlich anerkannte Einrichtungen für Betroffene von Gewalt und bestehen in jedem Bundesland. Sie bieten jenen Personen Hilfe und Unterstützung, die von Gewalt im eigenen Zuhause, im persönlichen Umfeld oder von Stalking bedroht oder betroffen sind.

    Wenn die Polizei eine Wegweisung und ein Betretungsverbot ausgesprochen hat, informiert sie das Opfer über das örtlich zuständige Gewaltschutzzentrum.

    Die Gewaltschutzzentren können natürlich auch ohne vorangegangene polizeiliche Intervention von Betroffenen von Gewalt aufgesucht werden. Kompetente Hilfe und Beratung unter Wahrung der Vertraulichkeit sind garantiert.

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    Formulare der Versicherungsanstalten

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    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

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