Skip to content
  • Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens

    Allgemeine Informationen

    Die Notarin/der Notar erbringt ihre/seine Leistungen im Verlassenschaftsverfahren in gerichtlichem Auftrag.

    Kosten

    Bei den Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens sind zwei Gebühren zu unterscheiden:

    • Die Gebühr für die Notarin/den Notar als Gerichtskommissärin/Gerichtskommissär richtet sich primär nach dem Wert des Verlassenschaftsvermögens bzw. nach dem Umfang des Verfahrens. Ihr/sein Gebührenanspruch ist im Gerichtskommissionstarifgesetz geregelt und wird vom Verlassenschaftsgericht bestimmt.
    • Die Gerichtsgebühr beträgt 5 Promille des reinen Verlassenschaftsvermögens, mindestens jedoch 95 Euro.

    Wenn Liegenschaften in der Verlassenschaft vorhanden sind, muss das Eigentumsrecht zugunsten der Erbin/des Erben bzw. der Erben grundbücherlich durchgeführt werden. Stellen die Berechtigten innerhalb angemessener, ein Jahr nicht erheblich übersteigender Frist nach Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses keinen Antrag, so muss die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär die geeigneten Anträge beim Grundbuchsgericht einbringen.

    Zusätzliche Informationen

    Weiterführende Links

    Suche Notarin/Notar (ÖNK)

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Justiz
    • Österreichische Notariatskammer

    Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens

    Allgemeine Informationen

    Die Notarin/der Notar erbringt ihre/seine Leistungen im Verlassenschaftsverfahren in gerichtlichem Auftrag.

    Kosten

    Bei den Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens sind zwei Gebühren zu unterscheiden:

    • Die Gebühr für die Notarin/den Notar als Gerichtskommissärin/Gerichtskommissär richtet sich primär nach dem Wert des Verlassenschaftsvermögens bzw. nach dem Umfang des Verfahrens. Ihr/sein Gebührenanspruch ist im Gerichtskommissionstarifgesetz geregelt und wird vom Verlassenschaftsgericht bestimmt.
    • Die Gerichtsgebühr beträgt 5 Promille des reinen Verlassenschaftsvermögens, mindestens jedoch 95 Euro.

    Wenn Liegenschaften in der Verlassenschaft vorhanden sind, muss das Eigentumsrecht zugunsten der Erbin/des Erben bzw. der Erben grundbücherlich durchgeführt werden. Stellen die Berechtigten innerhalb angemessener, ein Jahr nicht erheblich übersteigender Frist nach Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses keinen Antrag, so muss die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär die geeigneten Anträge beim Grundbuchsgericht einbringen.

    Zusätzliche Informationen

    Weiterführende Links

    Suche Notarin/Notar (ÖNK)

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Justiz
    • Österreichische Notariatskammer

    Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens

    Allgemeine Informationen

    Die Notarin/der Notar erbringt ihre/seine Leistungen im Verlassenschaftsverfahren in gerichtlichem Auftrag.

    Kosten

    Bei den Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens sind zwei Gebühren zu unterscheiden:

    • Die Gebühr für die Notarin/den Notar als Gerichtskommissärin/Gerichtskommissär richtet sich primär nach dem Wert des Verlassenschaftsvermögens bzw. nach dem Umfang des Verfahrens. Ihr/sein Gebührenanspruch ist im Gerichtskommissionstarifgesetz geregelt und wird vom Verlassenschaftsgericht bestimmt.
    • Die Gerichtsgebühr beträgt 5 Promille des reinen Verlassenschaftsvermögens, mindestens jedoch 95 Euro.

    Wenn Liegenschaften in der Verlassenschaft vorhanden sind, muss das Eigentumsrecht zugunsten der Erbin/des Erben bzw. der Erben grundbücherlich durchgeführt werden. Stellen die Berechtigten innerhalb angemessener, ein Jahr nicht erheblich übersteigender Frist nach Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses keinen Antrag, so muss die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär die geeigneten Anträge beim Grundbuchsgericht einbringen.

    Zusätzliche Informationen

    Weiterführende Links

    Suche Notarin/Notar (ÖNK)

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Justiz
    • Österreichische Notariatskammer

    Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens

    Allgemeine Informationen

    Die Notarin/der Notar erbringt ihre/seine Leistungen im Verlassenschaftsverfahren in gerichtlichem Auftrag.

    Kosten

    Bei den Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens sind zwei Gebühren zu unterscheiden:

    • Die Gebühr für die Notarin/den Notar als Gerichtskommissärin/Gerichtskommissär richtet sich primär nach dem Wert des Verlassenschaftsvermögens bzw. nach dem Umfang des Verfahrens. Ihr/sein Gebührenanspruch ist im Gerichtskommissionstarifgesetz geregelt und wird vom Verlassenschaftsgericht bestimmt.
    • Die Gerichtsgebühr beträgt 5 Promille des reinen Verlassenschaftsvermögens, mindestens jedoch 95 Euro.

    Wenn Liegenschaften in der Verlassenschaft vorhanden sind, muss das Eigentumsrecht zugunsten der Erbin/des Erben bzw. der Erben grundbücherlich durchgeführt werden. Stellen die Berechtigten innerhalb angemessener, ein Jahr nicht erheblich übersteigender Frist nach Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses keinen Antrag, so muss die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär die geeigneten Anträge beim Grundbuchsgericht einbringen.

    Zusätzliche Informationen

    Weiterführende Links

    Suche Notarin/Notar (ÖNK)

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Justiz
    • Österreichische Notariatskammer

    Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens

    Allgemeine Informationen

    Die Notarin/der Notar erbringt ihre/seine Leistungen im Verlassenschaftsverfahren in gerichtlichem Auftrag.

    Kosten

    Bei den Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens sind zwei Gebühren zu unterscheiden:

    • Die Gebühr für die Notarin/den Notar als Gerichtskommissärin/Gerichtskommissär richtet sich primär nach dem Wert des Verlassenschaftsvermögens bzw. nach dem Umfang des Verfahrens. Ihr/sein Gebührenanspruch ist im Gerichtskommissionstarifgesetz geregelt und wird vom Verlassenschaftsgericht bestimmt.
    • Die Gerichtsgebühr beträgt 5 Promille des reinen Verlassenschaftsvermögens, mindestens jedoch 95 Euro.

    Wenn Liegenschaften in der Verlassenschaft vorhanden sind, muss das Eigentumsrecht zugunsten der Erbin/des Erben bzw. der Erben grundbücherlich durchgeführt werden. Stellen die Berechtigten innerhalb angemessener, ein Jahr nicht erheblich übersteigender Frist nach Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses keinen Antrag, so muss die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär die geeigneten Anträge beim Grundbuchsgericht einbringen.

    Zusätzliche Informationen

    Weiterführende Links

    Suche Notarin/Notar (ÖNK)

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Justiz
    • Österreichische Notariatskammer

    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER