Allgemeines – Vorarlberger Gemeindewahlen 2025
Das Ergebnis der Vorarlberger Gemeindewahlen 2025 finden Sie auf der Website des Amtes der Vorarlberger Landesregierung.
Am Sonntag, dem 16. März 2025, fanden in Vorarlberg die Wahlen in die Gemeindevertretung und der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters statt. Als Stichtag wurde der 30. Dezember 2024 bestimmt. Die letzten Gemeindewahlen in Vorarlberg wurden am 13. März 2020 abgehalten.
Bei Bürgermeisterwahlen gilt das Mehrheitswahlrecht. Als zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister erklärt werden kann nur eine Wahlwerberin/ein Wahlwerber, deren/dessen Partei mindestens ein Gemeindevertretungsmandat erhalten hat. Erreicht keine solche Person im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, dann findet am 30. März 2025 eine Stichwahl statt.
Weiterführende Links
Gemeindewahlen 2025 (Amt der Vorarlberger Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
• Gemeindewahlgesetz (GWG)
• Ausschreibung der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2025
Allgemeines – Vorarlberger Gemeindewahlen 2025
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Am Sonntag, dem 16. März 2025, fanden in Vorarlberg die Wahlen in die Gemeindevertretung und der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters statt. Als Stichtag wurde der 30. Dezember 2024 bestimmt. Die letzten Gemeindewahlen in Vorarlberg wurden am 13. März 2020 abgehalten.
Bei Bürgermeisterwahlen gilt das Mehrheitswahlrecht. Als zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister erklärt werden kann nur eine Wahlwerberin/ein Wahlwerber, deren/dessen Partei mindestens ein Gemeindevertretungsmandat erhalten hat. Erreicht keine solche Person im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, dann findet am 30. März 2025 eine Stichwahl statt.
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• Gemeindewahlgesetz (GWG)
• Ausschreibung der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2025
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Bei Bürgermeisterwahlen gilt das Mehrheitswahlrecht. Als zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister erklärt werden kann nur eine Wahlwerberin/ein Wahlwerber, deren/dessen Partei mindestens ein Gemeindevertretungsmandat erhalten hat. Erreicht keine solche Person im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, dann findet am 30. März 2025 eine Stichwahl statt.
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• Gemeindewahlgesetz (GWG)
• Ausschreibung der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2025
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Bei Bürgermeisterwahlen gilt das Mehrheitswahlrecht. Als zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister erklärt werden kann nur eine Wahlwerberin/ein Wahlwerber, deren/dessen Partei mindestens ein Gemeindevertretungsmandat erhalten hat. Erreicht keine solche Person im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, dann findet am 30. März 2025 eine Stichwahl statt.
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