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  • Allgemeines zu artgerechter Hundehaltung

    Hunde dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – an einer Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden. Das kurzzeitige Anbinden eines Hundes vor einem Geschäft (z.B. beim Einkauf) ist jedoch erlaubt.

    Schmerzen verursachende Halsbänder (wie etwa Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder) oder elektrisierende sowie chemische Dressurgeräte dürfen nicht verwendet werden.

    Bei der Ausbildung von Diensthunden der Sicherheitsbehörden oder des Bundesheeres dürfen Korallenhalsbänder von besonders geschulten Leuten unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit verwendet werden.

    Die Registrierung in der Heimtierdatenbank ist Pflicht. Bitte geben Sie die Chipnummer in die Suchfunktion der Heimtierdatenbank ein, um zu überprüfen, ob Ihr Hund schon registriert ist! Weitere Informationen zur Chippflicht und zu den Registrierungsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter "FAQ Chippflicht".

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 27.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Allgemeines zu artgerechter Hundehaltung

    Hunde dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – an einer Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden. Das kurzzeitige Anbinden eines Hundes vor einem Geschäft (z.B. beim Einkauf) ist jedoch erlaubt.

    Schmerzen verursachende Halsbänder (wie etwa Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder) oder elektrisierende sowie chemische Dressurgeräte dürfen nicht verwendet werden.

    Bei der Ausbildung von Diensthunden der Sicherheitsbehörden oder des Bundesheeres dürfen Korallenhalsbänder von besonders geschulten Leuten unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit verwendet werden.

    Die Registrierung in der Heimtierdatenbank ist Pflicht. Bitte geben Sie die Chipnummer in die Suchfunktion der Heimtierdatenbank ein, um zu überprüfen, ob Ihr Hund schon registriert ist! Weitere Informationen zur Chippflicht und zu den Registrierungsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter "FAQ Chippflicht".

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    Schmerzen verursachende Halsbänder (wie etwa Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder) oder elektrisierende sowie chemische Dressurgeräte dürfen nicht verwendet werden.

    Bei der Ausbildung von Diensthunden der Sicherheitsbehörden oder des Bundesheeres dürfen Korallenhalsbänder von besonders geschulten Leuten unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit verwendet werden.

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    Schmerzen verursachende Halsbänder (wie etwa Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder) oder elektrisierende sowie chemische Dressurgeräte dürfen nicht verwendet werden.

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    Hunde dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – an einer Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden. Das kurzzeitige Anbinden eines Hundes vor einem Geschäft (z.B. beim Einkauf) ist jedoch erlaubt.

    Schmerzen verursachende Halsbänder (wie etwa Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder) oder elektrisierende sowie chemische Dressurgeräte dürfen nicht verwendet werden.

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    Formulare der Versicherungsanstalten

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    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

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    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER