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  • Verkehrswert

    Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der Verkehrswert wird in der Regel von einer Sachverständigen/einem Sachverständigen ermittelt, die/der über sehr gute Markt- und Fachkenntnisse verfügen muss.

    Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Verkehrswert

      Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der Verkehrswert wird in der Regel von einer Sachverständigen/einem Sachverständigen ermittelt, die/der über sehr gute Markt- und Fachkenntnisse verfügen muss.

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        Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der Verkehrswert wird in der Regel von einer Sachverständigen/einem Sachverständigen ermittelt, die/der über sehr gute Markt- und Fachkenntnisse verfügen muss.

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          Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der Verkehrswert wird in der Regel von einer Sachverständigen/einem Sachverständigen ermittelt, die/der über sehr gute Markt- und Fachkenntnisse verfügen muss.

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              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER