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  • Meldung des Todesfalls: Firmenbuch

    Änderungen im Firmenbuch eingetragener Tatsachen müssen sofort beim Firmenbuchgericht angemeldet werden. Die Meldung des Todes einer im Firmenbuch eingetragenen natürlichen Person kann dem Firmenbuchgericht auch mittels Online-Formular "Firmenbuch – Allgemeine Eingabe (BMJ)" bekanntgegeben werden. Weitere Informationen zum Firmenbuch (USP) finden sich auf USP.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 12.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Änderungen im Firmenbuch eingetragener Tatsachen müssen sofort beim Firmenbuchgericht angemeldet werden. Die Meldung des Todes einer im Firmenbuch eingetragenen natürlichen Person kann dem Firmenbuchgericht auch mittels Online-Formular "Firmenbuch – Allgemeine Eingabe (BMJ)" bekanntgegeben werden. Weitere Informationen zum Firmenbuch (USP) finden sich auf USP.gv.at.

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER