Adressänderung: Arbeitsmarktservice (AMS)
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Altersteilzeitgeld) beziehen, müssen Sie eine Adressänderung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, bei Ihrer bisher zuständigen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) bekannt geben.
Sie können die Adressänderung über Ihr eAMS-Konto, telefonisch, schriftlich oder persönlich melden. Am einfachsten ist die Meldung über Ihr eAMS-Konto.
Wenn Sie Ihren Umzug telefonisch bekannt geben, lassen Sie sich unbedingt den Namen der bearbeitenden Person geben, damit im Nachhinein nachvollziehbar ist, dass Sie Ihren Umzug ordnungsgemäß gemeldet haben.
Ihr Arbeitsmarktservice gibt die Adressänderung gegebenenfalls an Ihren Krankenversicherungsträger weiter.
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER