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  • Namensänderung: Universität und Fachhochschule

    Studierende sind verpflichtet, Ihre Namensänderung der Studien- und Prüfungsabteilung der jeweiligen Universität bzw. Fachhochschule zu melden. Die Meldung kann persönlich (Studierendenausweis mitbringen), schriftlich, per Fax oder, wenn angeboten, auch online durchgeführt werden.

    Bei einer schriftlichen Änderungsmeldung ist dem Brief mit der Bitte um Änderung des Namens (mit Angabe der Matrikelnummer) eine Kopie der Innenseite des Studierendenausweises beizulegen bzw. mitzufaxen.

    Erkundigen Sie sich, ob die Bekanntgabe an der Universität bedeutet, dass Ihr neuer Name gleichzeitig auch der Universitätsbibliothek mitgeteilt wird, bzw. geben Sie diesen gegebenenfalls auch dort bekannt.

    Achtung

    Falls Sie Studienbeihilfe beziehen, geben Sie die Namensänderung bei der Studienbeihilfenbehörde bekannt.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Bei einer schriftlichen Änderungsmeldung ist dem Brief mit der Bitte um Änderung des Namens (mit Angabe der Matrikelnummer) eine Kopie der Innenseite des Studierendenausweises beizulegen bzw. mitzufaxen.

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER